Gemeinsam gemietete Wohnung, Partnerin will nicht zahlen. Darf sie das?

6 Antworten

Zum Thema einer zahlt nicht hab ich das hier gefunden.

Etwas älter aber eine ähnliche Situation. Ggf hilft es dir: https://www.frag-einen-anwalt.de/Ex-Freundin-zahlt-Mietanteil-nicht--f300240.html

PErsönlich würde ich mit ihr vereinbaren das ihr gemeinsam den Mietvertrag mit dem Vermieter auflöst und dann beide ihm anbietet die Wohnung alleine zu übernehmen.

Wenn er keinen von euch alleine Will habt ihr beide pech. Bevorzugt er einen von euch hat der eben Glück.

Ihr könnt dem Vermieter eh nicht vorschreiben wen er als Mieter akzeptieren muss.

Und ihr müsst den Mietvertrag gemeinsam auflösen wenn ihr da irgendwann raus wollt. Die kosten laufen ja, unabhängig davon von wessen Konto abgebucht wird auf eurer beider Namen. Den Mietvertrag nach trennung auf beide laufen zu lassen schadet also potentiell auch ihr wenn du z.B. dein Konto nicht mehr deckst. Sie hat ja nur derzeit kein Problem weil du die Miete alleine stemmst und es so zu keinen Schulden beim Vermieter kommt.


eisprinz 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 19:00

Eben, den das habe ich mir auch als letzte not überlegt falls sie mir wirklich nicht mehr die halbe Miete überweist, mein Konto so zu leeren das es zu meitschulden kommt und wir beide aus der Wohnung fliegen. Den der Vermieter ist ein Großunternehmen der wollte nur aus einem Konto abbuchen

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dieLuka  04.09.2021, 19:04
@eisprinz

Du könntest theoretisch auch einfach die Bank manuell damit der Vermieter nicht über das neue Konto informiert wird damit wäre dein Konto garnicht mehr existent und könnte nicht in den Dispo laufen.

Aber das sind extreme Maßnahmen die ja auch potentiell einen Rattenschwanz rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.

Das würde ich wirklich nur machen wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind.

Mietschulden verursachen ja auch potentiell Mehrkosten.

Du kannst ihr ja theoretisch alles versprechen wenn der Tag lang ist. Wie soll sie nachweisen das du ihr privat und ohne Zeugen versprochen hast dich nach der Auflösung nicht erneut auf die Wohnung zu bewerben? Aussage gegen Aussage.

MAch ihr nur klar das du nur ausziehst wenn der Mietvertrag aufgelöst wird. Danach ist eh alles in der Hand des Vermieters.

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eisprinz 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 19:19
@dieLuka

Da hast du vollkommen recht über den dispo habe ich nicht nachgedacht. Vielen Dank für diese hilfreiche Information.

Ich weiß aber mir fällt in dieser Sitaution nichts anders mehr ein, sie will mich aus der Wohnung schmeißen oder ähnliche ekelhaft Aktilnen wie anderen Jungen nachause bringen oder mir den Schlaf ausrauben damit ich nicht zur Ruhe komme mit absicht. Nur um mich aus der Wohnung zu bekommen.

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dieLuka  04.09.2021, 19:30
@eisprinz

Nja wenn sie nen Typen mitbringt bist du halt im Schlafzimmer und informierst sie das deine Kumpels gleich zum Film schauen kommen. Mir wäre es neu das viele Typen Spaß daran haben vor Zeugen zu performen.

Und wenn sie dich ausraubt zeigst du sie an. Sicherheitshalber kannst du ja alle Wertgegenstände woanders lagern.

Ihr muss klar sein das sie dich nur los wird wenn ihr den Mietvertrag auflöst.

Du kannst ja ggf auch einfach sagen das sie 2 Optionen hat.

Entweder ihr löst den Mietvertrag auf und sie (das du das auch machst sagst du halt nicht) bietet dem Vermieter an die wohnung alleine zu übernehmen oder die Miete wird nicht bezahlt und dann fliegt sie in jedem Fall irgendwann aus der Wohnung.

Ansonsten kannst du auch versuchen ob der Vermieter dich alleine entlässt. Da sehe ich bei euch aber schlechte Karten weil du der ihnen bekannte zahler bist.

https://www.dahag.de/c/ebs/mietrecht/mitmieter-weigert-sich-zu-kuendigen-was-kann-ich-tun-2592

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Gerhart  05.09.2021, 07:25
@dieLuka

Hier wird immer von Auflösen gesprochen, das wäre eine Option, die alle Beteiligten einvernehmlich wollen. Daher ist es wohl besser zu kündigen und gegebenenfalls die Kündigung zu erzwingen, in dem der Mieter auf Zustimmung zur Kündigung klagt.

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dieLuka  05.09.2021, 07:37
@Gerhart

Alleine kann nicht gekündigt werden.

Klagen ist eine Option für die aber ggf Geld da sein muss und bei der Zeit ins Land streicht.

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Tja, immer das Gleiche ... Nein, du kannst sie nicht rausschmeißen. Nein, sie dich auch nicht. Nein, einer alleine kann nicht kündigen. Sprich: Selbst wenn du ausziehst, bist du erstmal in der Pflicht zu zahlen. Und ja, der Vermieter kann jeden von euch die Miete verlangen, wenn einer nicht zahlen will. Wie ihr das untereinander regelt, das ist eure Sache.

Ich würde an deiner Stelle mit ihr reden und ihr die Wohnung überlassen und was Neues suchen. Sprich: Den gemeinsamen Mietvertrag gemeinsam kündigen. (Dabei auch an Strom etc. denken.)

Wenn du das nicht willst, dann musst du es aussitzen. Wenn sie nicht zahlt, sofort anmahnen und Mahnbescheid rauslassen. Alles andere bringt bei solchen Leuten nichts.


eisprinz 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 19:24

Und das sie auch nicht bezahlen will. Hat die von ihrer Schwester. Das hat sie ihr eingeredet um mich fertig zu machen.

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eisprinz 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 19:21

Ja, am besten soll sie gehen sie könnte nämlich zur Mutter die auch im gleichen hausgang wohnt.. Die auch heute mit absicht bei mir an der Tür geklopt hat weil ihre Tochter mich ständig anschreit und sie mitmacht.. man hab ich ein leben momentan.

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Du hast einen Anspruch auf die halbe Gesamtmiete und zwar regelmäßig Monat für Monat vor dem 3. Werktag auf das gemeinsame Mietenkonto durch Überweisung oder Barzahlung gegen Quittung von ihr an dich persönlich.

Verweigert sie die Zahlung, dann erleidest du einen finanziellen Schaden, den du durch Schadenersatzforderung gegen sie ausgleichen könntest.

Forderung unter Fristsetzung > ggflls Mahnung > Gerichtliche Mahnung > ggflls. Zahlungsklage und das Monat für Monat. Verzugszinsen berechnen, ab Verzugsbeginn bis zur Zahlung. Gleichzeitig Kündigung des Mietvertrages. Wenn sie der Kündigung durch Unterschrift nicht zustimmt, Klage auf Zustimmung zur Kündigung am Amtsgericht. Nach rechtskräftigem Urteil Kündigung und Mietende nach 3 Monaten.

Das gilt auch für die hälftige Nachzahlung infolge der BK-Abrechnung. Sie hat keine Chance nur Kosten.Vorbeugend kannst du ihr das ja auch erklären. Du könntest auch noch den GbR-Status bemühen, der für eure Gemeinschaft anzuwenden wäre.

Nen Typen in die Wohnung holen darf sie, wenn der nur Gast ist. Nach 6 Wochen kannst du ihn aus der Wohnung entfernen lassen.

Natürlich kann sie dich nicht rausschmeissen, aber willst du dir das antun und unter diesen Umständen ihr dort wohnen bleiben?

Sie kann genauso aus der Wohnung ausziehen und du bleibst in der Wohnung. Solange ihr da beide wohnt, müsst ihr beide für die Miete aufkommen. Man kann auch gerichtlich vorgehen, aber das ist das Letzte, was man machen sollte.

Ihr müsst über die Trennung reden und einen Zeitplan erstellen, wer was bis wann macht.


eisprinz 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 18:50

Ja das versuchen wir aber beide wollen drinnen bleiben. Sie sagt wenn ich nicht ausziehe dann holt sie sich ein Typen und schläft mit ihn oder eben sie zahlt mit nicht die Hälfte. Das blöde ist halt leider das sie mit im Vertrag steht aber die Miete von meinem Konto abgebucht wird. Sie mir aber jeden Monat sie Hälfte überwiesen hat. Wir haben das immer so gemacht. Ich wusste ja nicht das sie so am Rad drehen wird nach einem Jahr

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GutWetter  05.09.2021, 01:01
@eisprinz

Dann zahle keine Miete an den Vermieter, dann fliegt ihr beide aus der Wohnung. *Ironie aus*

Ich finde das Verhalten sehr unreif. Erwachsene Menschen sollten in der Lage sein, mit Würde aus einer Beziehung herauszukommen.

Welche Argumente sprechen für jeden von euch, dass ausgerechnet er da wohnen bleibt? Wer ist mehr auf diese Wohnung angewiesen, wem fällt es leichter, eine neue Wohnung zu finden? Kann man sich darauf einigen, dass sich der, der in der Wohnung verbleibt, an den Umzugskosten beteiligt?

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Kündige die Wohnung oder lass sie austragen. Wichtig ist, dass die die im Vertrag stehn beide haftbar sind bei Mietschulden


eisprinz 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 18:46

Ja das Problem ist halt sie steht ja auch im Mietvertrag. Im Internet habe ich gelesen das leider einer Kündigung nur durch beide Partnern möglich ist wenn beide gemeinsam kündigen. Die dreht echt momentan nur noch durch.. aber falls es der fall sein sollte das dies möglich ist würde ich einfach mein konto so leer räumen das der Vermieter kein geld bekommt und wir beide rauskommen

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LaloBerlin  04.09.2021, 22:21
@eisprinz

Schau mal hier: https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mietvertrag/nichteheliche-lebensgemeinschaft/#:~:text=Verweigert%20einer%20der%20Partner%20die,dem%20Vermieter%20mit%20zu%20unterschreiben.

Verweigert einer der Partner die Zustimmung, so muss der auszugswillige Mieter zunächst förmlich die Mietergemeinschaft gegenüber dem Partner aufkündigen. Ist die Gemeinschaft aufgekündigt, so sind deren ehemalige Mitglieder gesetzlich verpflichtet, eine Kündigung gegenüber dem Vermieter mit zu unterschreiben.

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