"Daraus resultierte dass ich nicht mehr viel mitbekommen hab, also kaum bei Bewusstsein (nur so dass ich mich grob an die Situation erinnern kann) und nicht mal mehr richtig laufen konnte."
Die Frage ist, was sich dort tatsälich zugetragen hat. Du meinst, dich an einzelne Fragmente zu erinnern, aber eigentlich warst du "kaum bei Bewusstsein". Rechtlich gesehen, wärest du keine geeignete Zeugin, um ihn zu belasten.
Zum Glück ist nicht mehr passiert, aber aus diesem Vorfall hast du hoffentlich die Lehre für dich gezogen, lieber nicht zu trinken. Betrunken bist du ein leichtes Opfer und beim nächsten Mal könnte mehr passieren.