Gemeinschaftsgrundstück für die Durchfahrt zum neuen Haus nutzbar?
Hallo,
ist es möglich das Gemeinschaftsgrundstück als Zufahrt für einen Neubau auf dem eigenen Grundstück zu benutzen?
LG
3 Antworten
Das besprichst Du am besten mit den Miteigentümern - die müssen mit dem Wegerecht (das Du im Grundbuch eintragen lassen solltest) einverstanden sein.
Eine Zufahrt ist dann halt nicht mehr für andre Zwecke zu gebrauchen - vielleicht kannst Du den Anteil der anderen am Weg auch kaufen und ihn abgrenzen, damit niemand aus Versehen verletzt wird.
Spielt keine rolle
du könntest ja eins davon verkaufen ... ohne im Grundbuch eingetragenes wegerecht wirst du keine Baugenehmigung bekommen
Nein, so einfach ist das nicht. Grundstücksnutzung allgemein bedeutet nicht, dass da Autos durchfahren dürfen.
Das Grundstück ist ohnehin eine Zufahrt mit Garagen und Stellplätzen
Dann wäre so eine Wegerechts-Vereinbarung ja reine Formsache - trotzdem muss das ins Grundbuch eingetragen werden.
Was ist denn damit gemeint? "Für einen Neubau auf dem eigenen Grundstück...".
Also wenn dort bereits ein Gebäude steht, dann wird die Genehmigung eines weiteren Gebäudes auf einer Parzelle schwierig. Ich meine damit, wenn dieses Grundstück dazu dienen soll eine Zufahrt zu einem anderen Grundstück herzustellen, wird das ebenso schwierig bis unmöglich. Die Bauämter machen sowas schon lange nicht mehr (meine Erfahrung).
ein bebautes Grundstück muss über eine Zufahrt verfügen, die entweder als Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist oder welche dem Grundstückseigentümer gehört. Gemeinschaftseigentum zählt nicht dazu. Hier wird vorausschauend gedacht. Sollte nämlich der Besitzer mal wechseln, hätte ein neuer Besitzer möglicherweise gar keine Zufahrt mehr.
Gibt es eine Möglichkeit das Grundstück zu trennen und die hälfte des eigenen Anteils diesem Flurstück dann zuzuschreiben?
Ja die gibt es. Der Vorgang nennt sich Grundstücksteilung und ist bei der Vermessungsbehörde zu beantragen. Die Beauftragung der Teilung hat mit der Zustimmung aller Eigentümer zu erfolgen. Im Nachgang können dann die beiden neu entstandenen Flurstücke im Grundbuch je einem Eigentümer zugewiesen werden.
Das ist in den meisten fällen die beste( aber auch nicht unbedingt billigste) Lösung. Sie hat aber den Vorteil, dass es eindeutige Eigentumsverhältnisse gibt.
darf ich berichtigen: es handelt sich um eine Flurstücksteilung (nicht Grundstück-)
Darf ich berichtigen: Flurstücke werden im Kataster zerlegt, Grundstücke im Grundbuch geteilt. Zumindest in NRW. Wäre überhaupt interessant, in welchem Bundesland das Grundstück liegt. Baurechtlich ist, außer in Bayern, gar kein Grundbucheintrag erforderlich. Da reicht eine Baulast, der natürlich auch alle (Mit)Eigentümer zustimmen müssen.
Naja, eigentlich bin ich ja Miteigentümer und kann das Grundstück ebenso benutzen oder ?!