Gemeinschaftsgrundstück für die Durchfahrt zum neuen Haus nutzbar?

3 Antworten

Das besprichst Du am besten mit den Miteigentümern - die müssen mit dem Wegerecht (das Du im Grundbuch eintragen lassen solltest) einverstanden sein.

Eine Zufahrt ist dann halt nicht mehr für andre Zwecke zu gebrauchen - vielleicht kannst Du den Anteil der anderen am Weg auch kaufen und ihn abgrenzen, damit niemand aus Versehen verletzt wird.


Vurkan57 
Beitragsersteller
 10.10.2019, 20:07

Naja, eigentlich bin ich ja Miteigentümer und kann das Grundstück ebenso benutzen oder ?!

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Vampire321  10.10.2019, 20:50
@Vurkan57

Spielt keine rolle

du könntest ja eins davon verkaufen ... ohne im Grundbuch eingetragenes wegerecht wirst du keine Baugenehmigung bekommen

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Dichterseele  11.10.2019, 17:17
@Vurkan57

Nein, so einfach ist das nicht. Grundstücksnutzung allgemein bedeutet nicht, dass da Autos durchfahren dürfen.

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Vurkan57 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 17:30
@Dichterseele

Das Grundstück ist ohnehin eine Zufahrt mit Garagen und Stellplätzen

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Dichterseele  11.10.2019, 17:32
@Vurkan57

Dann wäre so eine Wegerechts-Vereinbarung ja reine Formsache - trotzdem muss das ins Grundbuch eingetragen werden.

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Was ist denn damit gemeint? "Für einen Neubau auf dem eigenen Grundstück...".

Also wenn dort bereits ein Gebäude steht, dann wird die Genehmigung eines weiteren Gebäudes auf einer Parzelle schwierig. Ich meine damit, wenn dieses Grundstück dazu dienen soll eine Zufahrt zu einem anderen Grundstück herzustellen, wird das ebenso schwierig bis unmöglich. Die Bauämter machen sowas schon lange nicht mehr (meine Erfahrung).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ein bebautes Grundstück muss über eine Zufahrt verfügen, die entweder als Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist oder welche dem Grundstückseigentümer gehört. Gemeinschaftseigentum zählt nicht dazu. Hier wird vorausschauend gedacht. Sollte nämlich der Besitzer mal wechseln, hätte ein neuer Besitzer möglicherweise gar keine Zufahrt mehr.


Vurkan57 
Beitragsersteller
 10.10.2019, 20:15

Gibt es eine Möglichkeit das Grundstück zu trennen und die hälfte des eigenen Anteils diesem Flurstück dann zuzuschreiben?

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Apokailypse  11.10.2019, 07:03
@Vurkan57

Ja die gibt es. Der Vorgang nennt sich Grundstücksteilung und ist bei der Vermessungsbehörde zu beantragen. Die Beauftragung der Teilung hat mit der Zustimmung aller Eigentümer zu erfolgen. Im Nachgang können dann die beiden neu entstandenen Flurstücke im Grundbuch je einem Eigentümer zugewiesen werden.

Das ist in den meisten fällen die beste( aber auch nicht unbedingt billigste) Lösung. Sie hat aber den Vorteil, dass es eindeutige Eigentumsverhältnisse gibt.

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jofischi  11.10.2019, 17:07
@Apokailypse

darf ich berichtigen: es handelt sich um eine Flurstücksteilung (nicht Grundstück-)

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Feldnuss  11.10.2019, 21:07
@jofischi

Darf ich berichtigen: Flurstücke werden im Kataster zerlegt, Grundstücke im Grundbuch geteilt. Zumindest in NRW. Wäre überhaupt interessant, in welchem Bundesland das Grundstück liegt. Baurechtlich ist, außer in Bayern, gar kein Grundbucheintrag erforderlich. Da reicht eine Baulast, der natürlich auch alle (Mit)Eigentümer zustimmen müssen.

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