Zufahrt Teil des Grundstückes?
Gehört in Bayern die Zufahrt von der Straße zum Tor (außerhalb des abgegrenzten Grundstücks) noch zum Eigentum des eingetragenen Grundstückbesitzers? Konnte hierzu nichts finden.
Konkret wäre meine Frage in Verbindung mit Paragraph 123 StGB: Jemand steht vor meinem Zaun (in der Zufahrt) und belästigt mich - ist hier bereits der Tatbestand des Grundstückbetretens erfüllt?
Vielen Dank!
4 Antworten
Jetzt komm nicht auf die Idee einen Abschlepper zu bestellen. Wer die Musik bestellt muss sie nämlich auch bezahlen. Du könntest die Kosten einklagen, da aber keine Notfallsituation war, denke ich nicht, dass es von Erfolg gekrönt sein wird.
Da musst du in die Flurkarte schauen. Dann erkennst du genau, wo das Grundstück endet.
Wo die Grundstücksgrenze verläuft kann man auf dem Lageplan einsehen. Entweder hat man für die Zufahrt ebenfalls das Grundstück gekauft oder im Grundbuch ist eine Wegerecht eingetragen. Wer VOR deinem Zaun steht, befindet sich normalerweise NICHT auf deinem Grundstück,
Hallo, belästigt er dich durch eine eigene Tat oder versperrt er deine Einfahrt;
Befindet sich vor deiner Grundstücks Grenze eine öffentlich gewidmete Strasse im unmittelbaren Anschluss, dann ist deine Zufahrt Teil der Strasse