Guten Abend,
Eine Freundin von mir hatte eine unschöne trennung (ist noch im scheidungsjahr).
Zusammen mit ihrem noch Mann hat sie eine zweijährige Tochter.
Er wurde von der Polizei bei ihr raus geholt und hatte zuerst verbot sie zu kontaktieren & die kleine zu besuchen.
Nun soll er die kleine übers Wochenende zu sich bekommen...
Da kam uns jetzt die frage auf, ob sie verpflichtet ist, ihm für die übernachtung sachen der kleinen einzupacken?
Wie zbs mehr als einmal wechselklamotten, 1-2 windeln und ein Schnuller.
Er hatte nämlich jetzt eine Liste in ihren Briefkasten geschmissen, mit dingen die er haben will für die übernachtung.
Darunter zbs. nur Marken Klamotten (nike,adidas etc.), eine Packung windeln und Feuchttücher, knabbern sachen für die kleine, wasserflaschen etc.