Viele Kommunen fördern zb. durch sehr günstiges Bauland die Ansiedlung von Familien und verlangen dafür vertragliche Bindungen....
ZB.. das nur Ehepaare ein Flurstück kaufen können, die darauf errichtete Immobile min. 10 Jahre selbst nurtzen müssen, nicht vermieten dürfen usw. usw.
Die Kommune darf verlangen, dass das ihren Vorgaben entsprechend unter Grunddingbarkeiten ins Grundbuch eingetragen wird, oder das eben beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen werden.

Bei Verträgen ist es Gang und Gäbe, dass man die Bedingungen des Verkäufers akzeptieren muss, oder eben nicht als Käufer infrage kommt. Darin besteht die Autonomie eines Jeden Verkäufers. Entweder man akzeptiert die Bedingungen, oder jemand anders bekommt das Grundstück.

...zur Antwort