Geld verliehen ohne Schuldschein?

9 Antworten

Deine Mutter kann ein Testament schreiben mit welchem sie verfügt, dass die Schwester sich den Betrag auf die künftige Erbmasse anrechnen lassen muss.

Deine Schwester hat insoweit Recht, wenn es dann nichts zu erben gibt, bringt auch die Unterschrift nichts.

Ohne Rückzahlungsvereinbarung oder Mahnbescheid würde der Schuldschein nach 3 Jahren verjähren. Und Gläubiger ist deine Mutter- nicht du.

Was ein Richter aus dem Verwendungszeck deiner Mutter machen würde, kann ich nicht beurteilen. Ich denke der würde auch auf das mögliche Testament verweisen.

Lebt deine Mutter noch 10 Jahre- würde sich noch nicht mal der Gang zum Anwalt rechnen, nach meiner persönlichen Einschätzung.


Uwe1conny2ju901 
Beitragsersteller
 17.04.2022, 21:17

Meine Eltern haben ein gemeinsames Testament vor Jahren gemacht, da sie ein recht großes Baugrundstück mit Haus haben. Mein Vater lebt nicht mehr. Ich werde mit meiner Mutter nun vielleicht das Grundstück teilen und zu Lebzeiten eine Summe X bezahlen und damit das Geld zurückholen.

kabbes69  17.04.2022, 21:36
@Uwe1conny2ju901

Dann wurde deine Mutter zur Alleinerbin nach deinem Vater und inwieweit die Mutter überhaupt hier eine Änderung/ Ergänzung des gemeinsamen Testament schreiben kann, müsste ein Notar/ Anwalt prüfen.

Wenn ihr den Vertrag ohne Mitwirkung deiner Schwester beurkundet- je nach Alter der Mutter vielleicht auf die 15.000 € eingehen - als Schuldanerkenntnis deiner Mutter dir gegenüber. Nicht, dass deine Schwester unter Umständen noch Pflichtteilergänzungsanspruch stellen könnte...

Dies verweigert meine Schwester nun mit der Begründung, das wäre eh nicht rechtskräftig

Nun, zur Gleichbehandlung könnte Dir Deine Mutter ebenfalls 15.000 € geben. Damit wäre wieder Gleichstand erreicht.

Möglicherweise würde auch ein Schuldschein Deiner Mutter - zu Deinen Gunsten - zur Verrechnung mit dem Erbe ausreichen.


Wenn ihr euch richtig in den Haaren habt mit der Schwester, dann kann deine Mutter ein Testament zu deinen Gunsten aufsetzen. Dann bekommt Schwesterlein nur noch einen Pflichtanteil vom zukünftigen Erbe. Sie soll mal nicht so rumzicken und einfach unterschreiben.

Falls das eine Stufe zu hoch ist auf der Eskalationsleiter- siehe Beitrag Kabbes69.

Schenkungen kurz vor dem Tod werden beim Aufteilen des Erbes mit verrechnet. Der Anteil hängt davon ab wie lange das zurück liegt.

Es kann auch nicht schaden eine Kopie vom Kontoauszug zu haben auf dem vermerkt ist dass das Geld ein Vorschuss zum Erbe ist.

Das sicherste ist aber wenn deine Mutter dir genau so viel Geld gibt.

Kann sie. Hab in der Bekanntschaft gerade so einen Fall. 50.000€. in mehreren Summen ausgezahlt. Wird nicht aufs Erbe angerechnet.


Uwe1conny2ju901 
Beitragsersteller
 17.04.2022, 21:06

Lieben Dank. Dann müssen wir schauen. Meiner Mutter ist es sehr unangenehm und sie wollte mir nun ebenfalls die Summe vorab zukommen lassen. Ich brauche das Geld jetzt eigentlich nicht und meiner Mutter würde die gleiche Summe auch nicht aus der Portokasse fallen..

👋Danke

Uwe1conny2ju901 
Beitragsersteller
 17.04.2022, 21:22
@UnterhaltungNRW

Ist auch nicht geplant. Eher, dass ich meiner Mutter einen Teil ihres Grundstücks abkaufe und meiner Schwester nur die Restsumme nach Abzug ihrer Summe auszahle.