Geld ausgeben bei Bürgergeld?

2 Antworten

Schlicht und ergreifend als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft musst Du Einkünfte (auch BarGeschenke über 50 Euro ) dem JC melden.


schonen  25.08.2024, 21:29

Eine 50€-Grenze gibt es nicht, lediglich eine Art Bagatellgrenze von 10€.

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wilees  25.08.2024, 21:33
@schonen

https://www.buergergeld.org/news/geldgeschenke-und-buergergeld-rechnet-das-jobcenter-an/

https://www.placidus.de/aktuelles/10-aktuelles-geschehen/17-groessere-geldgeschenke-fuer-hartz-iv-bezieher-als-einkommen-anzurechnen

Geldgeschenke an Bezieher von Arbeitslosengeld II bleiben nur bis zur Höhe von 50 Euro jährlich anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Geldgeschenke werden hingegen sogleich in voller Höhe als Einkommen angerechnet.

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-werden-geschenke-auf-den-regelsatz-angerechnet/

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schonen  25.08.2024, 21:52
@wilees

Das gilt wohl schon sehr lange nicht mehr so: es sind 10€.

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Du mußt jeden Cent, den Du einnimmst, dem Jobcemter melden. Das läßt sich nicht vermeiden.

Als Schüler wäre ein Minijobverdienst nack aktuellem Stand jedoch anrechnungsfrei; melden mußt Du ihn dennoch.

Um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, muß man grundsätzlich erwerbsfähig sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.