Geklebter Ausweis?
Mein personalausweis hat in der Mitte unten einen kleinen Riss habe ihn jetz ganz einfach mal mit Tesa geklebt. Sonst ist nichts beschädigt und alles ist noch deutlich lesbar. Ist er damit noch gültig ??
3 Antworten
Wenn es wirklich nur ein kleiner Riss und nicht etwa ein abgefallener und neu angeklebter relevanter Teil des Personalausweise ist, wird er dadurch nicht ungueltig.
Wann ein Personalausweis ungueltig wird, ist in § 28 PAuswG geregelt. Bei dir scheint aber nichts davon der Fall zu sein.
Es kann allerdings passieren, dass der Personalausweis bei der Einreise in einen anderen Staat so nicht akzeptiert wird.
Ein kleiner Riss? Die Ecken meines alten Reisepasses waren irgendwann mal ziemlich abgescheuert und der Pass war somit beschaedigt. War der dann auch ungueltig?
Ich meine, wenn ne Ecke am Ausweis fehlt, klar. Aber bei einem kleinen Riss, der mit Tesa wieder ueberklaebt wurde?
Siehe meine Antwort 😁.
Abgescheuerte Ränder sind was anderes als ein Riss. Erst recht wenn ich Klebeband brauche ist der ungültig.
Das gilt besonders dann, wenn du ihn kleben musst.
Nach § 28 Absatz 1 Nr. 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ist ein Ausweis ungültig, wenn er verändert worden ist:
§ 28 Ungültigkeit
(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1.er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist ,
Gemäß der Begründung das Paragrafen stellt eine Beschäftigung eine Veränderung im Sinne der Ungültigkeit dar. - Bundestag Drucksache 16/10489, Seite 46
Die Beschädigung des Ausweises ist wie bisher als Veränderung im Sinne der Nummer 1 zu beurteilen.
Ich bin bei der Polizei und habe schon Ausweise gesehen, die nur noch von einer Menge Klebeband zusammengehalten wurden. Wichtig ist nur, dass es nicht aussieht, wie wenn etwas manipuliert worden wäre.
Wenn du ins fernere Ausland reisen willst, könnte es vielleicht Probleme geben, aber dort brauchst du ja sowieso meistens einen Reisepass.
Bei Beschädigung gilt der Ausweis als verändert und ist damit ungültig.