Mehrfachkupplung = Gewährleistung?

1 Antwort

Ja. Das ist ein Gewährleistungsfall. Auch, wenn Du das nicht nach 2 Stunden gemeldet hättest. In den ersten 12 Monaten muss der Händler Dir beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat. Das kann er nicht, also geht die Kupplung auf seine Kappe. Lass Dich nicht abspeisen mit "Verschleißteile sind nicht mit drin". Das behaupten die gerne. Ist aber Blödsinn.


Oktay777 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 17:49

Danke für deine Antwort.

er sagte mir grad das er sich bei der Garantie melden wird weil da auch nh summe hoch springt (das auto wird finanziert in raten und dort hat man ja 2jahre automatisch Garantie.

keine ahnung wieso die jetzt dort anrufen. Weil da ja eig ihr fehler ist.

danke dir echt habe nicht so krass Ahnung aber versuche mich schlau zu machen

bikerfan73  29.07.2024, 18:31
@Oktay777

Im Grunde kann es Dir ja egal sein, wer den Schaden bezahlt. Aber einmal zu Grundsätzlichen. Garantie und Gewährleistung sind 2 unterschiedliche Sachen:

Gewährleistung:

Die ist gesetzlich geregelt und beträgt 2Jahre. Egal, ob Gebraucht oder Neu. Dabei geht es darum, dass der Händler Dir versichern muss, dass der Wagen frei von Mängeln ist. Tritt innerhalb von 2 Jahren ein Mangel auf, muss nachgewiesen oder wiederlegt werden, dass dieser zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestand bzw. Ein Mangel, der Bestand zu diesen Mangel führte. Innerhalb der ersten 12 Monate muss der Händler Dir beweisen, dass der Mangel bei übergabe nicht bestand. Innerhalb der letzten 12 Minate bist Du in der Beweispflicht.

Garantie:

Garantie ist eine Zusatzleistung, die zwischen Dir und dem Händler oder auch einem Dritten. In diesem Fall wohl einer Versicherung.

Für den Händler ist die Garantie vom Vorteil, weil der Schaden damit auch für ihn abgesichert ist. Bei Gewährleistung muss er die Reparatur selbst tragen.

Oktay777 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 17:13
@bikerfan73

Aber darf mein händerler frei entscheiden ob er die garantie eif so benutzen kann ich habe die garantie ja nur bekommen weil ich das auto per Finanzierung gekauft habe und ich konnte es mit bisschen mehr geld erweitern . Danke im voraus deine Antworten sind perfekt

bikerfan73  02.08.2024, 18:55
@Oktay777

Nein. Das Wahlrecht, was Du in Anspruch nimmst, liegt bei Dir. Du kannst ihn auch auf deine Rechte aus der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bestehen. Was für Dich Vorteilhafter ist, kann ich nicht sagen, da ich die Garantiebestimmungen nicht kenne.