Gehört »Trolling« zu den Grundrechten?

3 Antworten

Trolling wird genau wie das senden anderer Nachrichten auch behandelt. Solange Trolling irgendwo in den Rahmen kommt, wo es Illegal wird, zum Beispiel Beleidigt wird, dann gehört das natürlich überhaupt nicht als Recht anzusehen, jedoch gilt das Recht der Meinungsfreiheit, was heißt, wenn man Trolling so betriebt, dass man kontroverse Meinungen unter Diskussionen schreibt, in welche das ganz sicher nicht reingehört, fällt das nirgends in einen illegalen Rahmen, und wird sogar noch durch dadurch unterstützt, dass gesagt wird, dass es das recht eines jeden sei, die eigene Meinung in Wort, Bild und Schrift festzuhalten (ausgenommen sind natürlich andere Gesetzesbrüche - Speziell die ganzen Zeichen aus der NS Zeit).

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Von Experte Kerner bestätigt

Meinungsfreiheit geht nur so weit, wie du damit niemanden anderes schadest. Das selbe würde dann auch für Trolling gelten.