Gehalt + Bürgergeld. Anrechnung?

2 Antworten

Wenn Du einen Bewilligungsbescheid erhalten hast, dann bekommst Du diesen Betrag zusätzlich monatlich zu deiner Nettovergütung als Aufstockung gezahlt.

Da Du Erwerbseinkommen bzw.eine Vergütung hast, stehen dir darauf Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, deshalb hast Du dann mit deiner Nettovergütung + Aufstockung auch mehr als vorher.

Wenn Du noch keine 25 Jahre alt wärst, stünde dir sogar noch mehr zu, denn dann würde der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto gelten, dieser gilt seit Juli 2023.

Auf dich trifft das ab 25 aber nicht mehr zu, deshalb nur die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, da kommt es auf die Höhe der Brutto und Nettovergütung an.

Die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet, der Grundfreibetrag liegt bei 100 Euro, dann folgen bis zu 538 Euro Brutto 20 % Freibetrag, also von 438 Euro Brutto kommen 87,60 Euro dazu.

Damit wäre man schon bei 187,60 Euro an Freibetrag.

Dann kommen von 538 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto 30 % und weitere 10 % Freibetrag bis zu 1200 Euro Brutto dazu.

Dieser gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen bzw. Vergütung abgezogen und ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen, welches auf deinen vorherigen Bedarf ohne eigenes anrechenbares Einkommen angerechnet wird, also in Abzug gebracht wird.

Das was dann nach Abzug von deinem Bedarf nicht gedeckt ist, bekommst Du monatlich vom Jobcenter als Aufstockung gezahlt.

Deine Ausbildungsvergütung wird angerechnet.

Aktuell jedoch unter Berücksichtigung eines Freibetrages von mindestens 520 € mtl., sofern Du unter 25 Jahren alt bist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Jonny9191 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 10:12

Was genau ist denn mit "angerechnet" gemeint ? Dass es bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt wurde ? Oder möchten die jeden Monat Geld von meinem Azubigehalt zurück ? Ich bin über 25 Jahre übrigens.

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Jonny9191 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 10:17
@Agamemnon712

Verstehe. Allerdings bin ich mir nun immer noch nicht sicher, ob ich monatlich mein volles Azubigehalt bekomme + die Summe die auf dem Bewilligungsbescheid steht. Bei der Berechnung der Summe stand etwas bzgl. Anrechnung meines Gehalts. Aber für mich ausschlaggebend ist ja die Bewilligungssumme, oder nicht ? Also als Beispiel Bewilligungssumme = 1000€, Azubigehalt Netto = 800€, heißt ich habe 1800€ monatlich zur Verfügung ?

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Agamemnon712  28.08.2024, 10:22
@Jonny9191
monatlich ... Azubigehalt bekomme + die Summe die auf dem Bewilligungsbescheid steht.

Das "Azubigehalt" heißt Ausbildungsvergütung, und grundsätzlich sollte das so sein, wobei Summe auf Bescheid = Aufstockungsbetrag.

Man müßte halt genau ausrechnen.

Wenn Du glaubst, daß die Berechnung des Jobcenters falsch ist, lege papierschriftlich Widerspruch dagegen ein.

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