Gefährt bis max. 20kmh keine Straßenzulassung?

4 Antworten

Die 20 km/h-Grenze bezieht sich auf Elektrokleinstfahrzeuge, darunter kann dein Fahrzeug nicht fallen, da es einen Sitz hat.

Ein Kraftfahrzeug mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss versichert sein und dementsprechend ein Versicherungskennzeichen tragen.

Das Fahrzeug benötigt ab 6 km/h zudem eine Betriebserlaubnis. Diese kann es nicht erhalten, da es nicht den Vorschriften der FZV und StVZO entspricht.

Da es sich mindestens um ein Mofa handelt, wird zudem noch eine Mofaprüfbescheinigung benötigt.

Das Fahrzeuge darf nicht im Straßenverkehr benutzt werden, außer es hat eine Straßenzulassung

Du hast doch eine Betriebserlaubnis dafür?


Du hast Recht und doch auch nicht.

Auch Fahrzeuge bis zu 45 km/h müssen nicht zugelassen werden. Klassisches Beispiel: Kleinkrafträder, im Volksmund auch Roller genannt. Die müssen nur versichert sein. Aber: Die Fahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis die dokumentiert, dass das Fahrzeug alle Ausrüstungsvorschriften der FZV erfüllt. Dazu gehört Dein Eigenbau aber definitiv nicht.

Die Grenze, bis zu der man fast machen darf was man will, liegt aber bei nur 6 km/h. Da kann man auch laufen...

Fazit: Cooles Projekt, viel gelernt, aber auf der Straße (oder auf anderen öffentlich zugänglichen Flächen) fahren darf man damit nicht.


123Huhn123 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 11:22

Also könnte ich theoretisch einen Schalter haben der es auf 6kmh drosselt? Und es wäre legal..?

DjTilDawn  11.08.2024, 12:16
@123Huhn123

Nein. Die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit darf 6 km/h nicht überschreiten. Ein einfacher Schalter ist aber keine ausreichende Drosselung.

DjTilDawn  13.08.2024, 20:05
@123Huhn123

Denk beim nächsten Mal dran, wenn Du in Frieden frei über die saubere Straße läufst, dabei das tragen darfst was dir gefällt, und dabei satt deine Meinung frei äußerst.

Ein Kennzeichen bräuchtest du nicht,aber es muss ein e prüfzeichen bzw eine Abnahme vom tüv haben, sonst darfst du nicht auf die Straße


migebuff  10.08.2024, 22:12

Auch bei 20 km/h würde er zumindest ein Versicherungskennzeichen benötigen.

migebuff  10.08.2024, 22:39
@Mariomadda69

Nein, 6 km/h.

§1 PflVG:

Der Halter eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1, das seinen regelmäßigen Standort im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen gewöhnlichen Standort im Sinne des § 1a Absatz 2 Satz 1 im Inland hat, ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer sowie weitere Personen nach Maßgabe des § 4 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 3 verursachten Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

§1a PflVG:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet
1. „Fahrzeug“
a) jedes Kraftfahrzeug, das ausschließlich maschinell an Land angetrieben wird, jedoch nicht auf Schienen fährt und dessen durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 6 Kilometer pro Stunde übersteigt,