Zulassung/Erlaubnis/Schein für selbstgebautes E-BMX?
Ich wollte mein altes Bmx zu einem E bike umbauen.
Mein Plan war, einen 20kmh hub drive motor zu kaufen und die Pedale mit Fußrasten zu ersetzen. Da der Motor mit einem Gasgriff betätigt wird und nicht als Tritthilfe agiert wäre das auch möglich.
Jetzt ist die Frage: Ist es erlaubt mit diesem Gefährt auf der Straße zu fahren und wenn ja was sind die Vorraussetzungen?
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RedPanther/1614849845792_nmmslarge__314_0_2698_2698_12015bb62db16997197c6251b5eb775c.jpg?v=1614849846000)
Ist es erlaubt mit diesem Gefährt auf der Straße zu fahren
Selbstverständlich nicht. Alle Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h mit Motorkraft bewegt werden, brauchen eine Betriebserlaubnis und diese erfordert eine technische Abnahme. Egal, wo und von wem sie gebaut wurden.
Bei Pedelecs ist der Knackpunkt, dass der Motor nur beim Treten unterstützt. Sprich, die Haupt-Antriebskraft ist immer noch (auf dem Papier^^) die Muskelkraft.
und wenn ja was sind die Vorraussetzungen?
Du wirst eine Vollabnahme bei einer Prüforganisation brauchen. Je nachdem, als was du dein Fahrzeug zulassen möchtest, als Mofa, Kleinkraftrad, ohne Sitz ginge ggf. auch als Elektrokleinstfahrzeug... Dann schaut der Prüfer in eine Liste mit Punkten, die Fahrzeuge dieser Klasse erfüllen müssen und schaut, ob dein Fahrzeug das erfüllt.
Beispielsweise eine feste Beleuchtung nach diesen und jenen Vorschriften. Ist die Höchstgeschwindigkeit auch wirklich auf diese und jene Geschwindigkeit begrenzt. Sind zwei unabhängige Bremssysteme vorhanden. Sind die Bauteile stabil genug für das Gewicht. Stehen keine gefährlichen Teile raus.
Und mit dieser Vollabnahme versuchst du dann, eine Betriebserlaubnis beim Amt zu erlangen.
Anschließend besorgst du dir noch eine Haftpflichtversicherung und darfst mit der passenden Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum fahren.
Das alles wird sicher mehr kosten, als sich einfach ein E-Mofa zu kaufen.
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Der Unterschied ist, dass beim E-Scooter der Hersteller mal ein Muster hat durchprüfen lassen, bewiesen hat dass alle Vorschriften erfüllt sind, die E-Scooter erfüllen müssen und zugesagt hat, seine E-Scooter exakt baugleich wie dieses Muster zu bauen. Und diese Bauserie hat dadurch eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlangt.
Das ist bei deinem Eigenbau nicht der Fall.
Übrigens: Teil der Vorschriften für E-Scooter, eigentlich "Elektrokleinstfahrzeuge", ist dass sie keinen Sitz haben dürfen. Du bist also zum Scheitern verurteilt, wenn du ein umgebautes Fahrrad mit Sattel als Elektrokleinstfahrzeug abnehmen lassen willst.
e scooter sind ja auch zulässig und im Prinzip ist mein Eigenbau doch das gleiche oder nicht?
was ist der Unterschied?
lg