Geblitzt, nicht richtig angeschnallt und Füße aus dem Fenster?

4 Antworten

Die Füße aus dem Fenster oder sonstwo zu haben ist nicht verboten und daher wir da auch nichts passieren. Es wird aber sehr wohl darauf geachtet, ob der Fahrer z.B. telefoniert.


LuezPB  26.06.2024, 12:35

Nope, beim Blitzen wird nur das zu schnelle Fahren bestraft. Ausnahmen gibt es frühestens bei Mordfällen

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JochenOWL  26.06.2024, 12:58
@LuezPB

Auf deiner Dienststelle scheint ja eine recht lockere Dienstauffassung zu herrschen, sonst wüsstest du, dass ein Blitzerfoto durchaus auch als Beweismittel dienen kann/darf, wenn der Fahrer z. B. ein Handy am Ohr hat.

Du solltest wissen, dass es demjenigen obliegt, nachzuweisen, dass er kein Handy am Ohr hatte, als er geblitzt wurde,was aufgrund gestochen schärfer Blitzerfotos schwierig werden fürfte.....

Bitte sprich mal mit deinen Vorgesetzten z. B. Dienstgruppenleiter wegen einer Nachschulung....

Liebe Grüße

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Das ist verboten, denn die Anschnallpflicht gilt für alle. Und Füße aus dem Fenster zu zudem eine üble Gefährdung. Peinlich dass dein Vater sowas toleriert, er wird zahlen müssen.

Beim Blitzen kann man nur für zu schnelles Fahren bestraft werden. Bist also save.

es kann durchaus sein das du (der beifahrer) bei so einer situation noch härter bestraft wird als der eigentlich geblitze. kommt natürlich darauf an wie schnell dieser gefahren ist, du solltest aber mindestens mit ~500€ strafe rechnen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

LuezPB  26.06.2024, 12:36

Der war gut

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