Paragraph 240 Nötigung im Straßenverkehr?
Hallo zusammen,
Kennt sich jemand zu og Thema aus: ich fahre beruflich richtig viele km's und das seit über 30 Jahren unfallfrei ohne je geblitzt worden zu sein. Nun bekam ich eine Vorladung zu og Thema, verursacht angeblich vor genau 1 Jahr auf einer Autobahn: angeblich hätte ich jemanden genötigt, ohne genau beschrieben zu bekommen wie. Angeblich existiere ein Handyvideo, woraus mir 6 Bilder vorgelegt wurden, worauf ich zu erkennen bin, wie ich das Fenster runterlasse und meine linke Hand aufs Autodach lege, mer nicht. Natürlich habe ich die Vorwürfe abgestritten. Als ich mit dem ermittelnden Polizisten raus begleitet wurde, hat er mir zum Einen gesagt die Aufnahme beginne erst nach der angeblichen Nötigung und angeblich dürfen solche Videos als Beweis gar nicht herhalten. Da ich immer noch nicht genau weiß um was es geht und ich noch nie mit sowas konfrontiert wurde: wie wahrscheinlich ist es, dass ein Staatsanwalt Anklage erhebt und mit welcher max Strafe müsste man rechnen?
Danke euch
3 Antworten
Warum das Video nicht zulässig sein sollte, erschließt sich mir nicht. Ich hatte mal eine Anzeige wegen Nötigung gestellt und da wurde seitens der Polizei explizit nach Videomaterial gefragt. Ein befreundeter Richter hat mir auch versichert, dass dieses Video mit klarer Zweckbindung auch absolut zulässig sei.
Anklage ist eher unwahrscheinlich.
In o.g. Fall wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt.
Ich würde einen Anwalt nehmen der Akteneinsicht bekommt und dir dann sagt um was es genau geht. Es kann natürlich auch sein, dass gar nichts dabei herauskommt weil Aussage gegen Aussage steht.
Du solltest Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Auch solltest Du gar keine Angaben bei der Polizei machen - alles kann nur prinzipiell gegen Dich verwendet werden. Der Anwalt wird Akteneinsicht beantragen und anhand der vorliegendenen Akte beurteilen können, welche Verteidigungsstrategie die Beste sein wird und kann Dich somit optimal vertreten.
Falls es zu einer Verurteilung kommt, könnte prinzipiell alles passieren. Es ist ja kein Bußgeldverfahren mehr, sondern ein Strafverfahren. Bei Strafverfahren im Verkehrsrecht kann das bishin zur Entziehung der Fahrerlaubnis / MPU / Führerscheinsperre, mehrmonatiges Fahrverbot, Strafe in Tagessätzen etc. etc. gehen. Von daher ist vor allem bei einem Strafverfahren im Straßenverkehr immer zu raten: Keine Angaben machen, nicht zur Vorladung hingehen und dem Anwalt die Sache erledigen lassen. Man selbst wird dort nichts gewinnen, auch wenn man seine Unschuld immer wieder bekannt gibt.
lg