Gastherme tropft und macht komische Geräusche?

4 Antworten

Mit der Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung beschäftigst du dich wenn es soweit ist.

Der anstehende Verkauf sollte für dich die Motivation sein den Vermieter umgehend zu informieren. Du gewinnst nichts wenn du es verschweigst, könntest aber vielleicht schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn du es verschweigst.


MilbonaKild 
Beitragsersteller
 29.01.2023, 10:29

Ich habe es schon längst gesagt

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...nein, eine Reparatur senkt i.d.R. nicht die Energiekosten. Das tut aber eine Wartung inkl. vernünftigem Einstellen der Brennerleistung und der Heizungsregelung. Wenn dort etwas tropft, sollte das natürlich dennoch in Ordnung gebracht werden ebenso wie der Ursache für die "komischen" Geräusche ermittelt werden sollten. Bevor das zu weiteren Schäden und somit teureren Reparaturen führt. Und normalerweise darf ein Vermieter die Kaltmiete nicht erhöhen, wenn notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen durchgeführt werden....bei Modernisierungen sähe es anders aus.


MilbonaKild 
Beitragsersteller
 29.01.2023, 10:31

Okay. Also spricht nichts dagegen, es reparieren zu lassen. Die Frage war nur ob ich es "aushalte" und wegwische für ca. 14 Tage und dann der neue Vermieter zahlt, weil das doch schon etwas doof ist für den Verkäufer. So kurz vor Übertragung eventuell 500 Euro

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Tuedelsen  29.01.2023, 10:37
@MilbonaKild
weil das doch schon etwas doof ist für den Verkäufer. So kurz vor Übertragung eventuell 500 Euro

....sehe ich anders! Wenn etwas verkauft wird, sollte es m.M. schon in Ordnung sein. Wäre ja auch blöd für den Käufer, gleich nach dem Kauf direkt solche Ausgaben zu haben....

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Reparaturen sind vom Vermieter zu beauftragen und zu bezahlen. Die Kosten können also nicht als Begründung für eine Miertehöhung herhalten.

Sobald Mängel auftreten, sollte umgehend der Vermieter benachrichtigt und eine Frist zur Behebung gesetzt werden. Bei Verzug dürftest du Ersatzvornahme ankündigen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Das noch beim alten Vermieter.

Einfach so ist das nicht möglich.

Ob eine Mieterhöhung grundsätzlich möglich ist kommt darauf an, wie lange die letzte Mieterhöhung her ist und wie hoch die Miete im ortsüblichen Vergleich ist.


MilbonaKild 
Beitragsersteller
 29.01.2023, 10:32

habe eigentlich einen Staffelmietvertrag. Also wird danach erhöht ?!

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