Gastherme fällt immer beim Duschen aus und Vermieter streitet das ab und verweigert Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels, was noch tun?
Guten Nachmittag liebe Community,
seit Einbau Anfang diesen Jahres fällt meine Gastherme bei Wind ab ca.20kmh aus. Was relativ häufig vorkommt, sie schaltet immer beim Duschen ab ca.5 Minuten ab und zeigt dann den Fehler F25 an. Handelt sich um ein Modell der Firma VAILLANT. Habe den VM daraufhin informiert, welcher nicht reagierte. Daraufhin rief ich den Installateur an, dieser meinte dass dies nicht an der Therme selber liegen würde, sondern am Schornstein. Ich teilte das wieder dem VM mit. Dann passierte lange nichts und irgendwann rief der Schornsteinfeger an, dass ja keine Abgasprüfung erfolgt wäre und kam vorbei um dies dann zu erledigen. Auf das Problem angesprochen meinte er erst : Ja damit muss man dann halt leben. Therme ist ja technisch okay…und dann meinte er, dass es eine Haube gäbe, die man auf den Schornstein montieren könnte und dann wäre das Problem erledigt. Teilte er dem VM auch mit.
Nun ist bis heute immer noch nichts passiert. Ich habe nun mit dem Anwalt vom Mieterschutz eine Minderung von 5% der Miete veranlasst. Nun kam ein Schreiben über den VM von Haus und Grund, indem wird der Mangel abgestritten, weil weder Installateur noch SF die Ursache bzw.den Schaden bestätigen. War ja an beiden Tagen auch nicht windig, daher konnte ich es nicht vorführen. Habe aber Protokoll geführt und ich habe einige Videos.
Habe die Befürchtung, dass das jetzt den ganzen Winter so geht und ich keine funktionierende Therme zeitweise haben werde. Kann ich irgendwie weiter Druck ausüben oder gar einen Handwerker bestellen und den in Rechnung stellen ?
Den nächsten Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst wieder Anfang Dezember bekommen
3 Antworten
Das mit der Ersatzausführung kann hier schwierig werden:
Änderungen an der Abgasanlage bedürfen der Abnahme durch den Schornsteinfeger und der wird nur im Auftrag des Eigentümers tätig werden.
Es ist ohnehin zweifelhaft, ob man als Mieter überhaupt einen Handwerker dazu bekommen wird, eine Haube auf den Kamin zu montieren.
Bleibt zum einen, Mietminderung geltend zu machen und zum anderen, den Vermieter gerichtlich auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands in Anspruch zu nehmen.
Sicherlich ein Problem, das eine Mietzinsminderung rechtfertigen könnte.
Allerdings: Wer steht schon länger als 5 Minuten unter der Dusche?
Ein Argument, das der Rechtsanwalt Deines Vermieters vor Gericht sicherlich ins Treffen führen würde.
Ferner kann ein Handwerker (selbst auf Deine Kosten) in der Wohnung nichts ausrichten. Dazu würdest Du einen Spezialisten benötigen, der aufs Dach klettert und ev. eine Schutzhaube über den Schornstein montiert.
Für die Effektivität bzw. den Kausalzusammenhang dieser Maßnahme (zwecks Weiterverrechnung bzw. Umwälzung der Kosten an den VM) bist allerdings Du beweispflichtig. Was sich in Verbindung mit den bisherigen Geschehnissen als äußerst schwierig erweisen könnte. Und ein gerichtlich beeideter Sachverständiger kostet eine Lawine.....
OK, das wusste ich alles nicht. Sorry.
Also hast Du doch ganz gute Chancen, Dich gegen den VM durchzusetzen - und das hoffentlich außergerichtlich.
Good luck, ich drück' Dir die Daumen!
Filme das ganze mal mit dem Handy, mal sehen was dann passiert
Das will er sich gar nicht erst ansehen 😄 hat mir die Tür vor der Nase zugeschlagen, als ich das Handy hinhielt
Ich wünsche dir, das du eine Beschwerdestelle findest ansonsten hilft nur noch ein Anwalt
Ich habe lange Haare, meine Freundin auch. Dementsprechend steht man da mit Spülung und Kur schon mal länger als 5 Minuten unter der Dusche. Das Wasser braucht auch ca. 40 Sekunden Laufzeit bist es warm ist. Also das ist ganz schnell erreicht…Außerdem habe ich noch eine Badewanne, so so auch nicht nutzbar ist.
Naja wie gesagt, ich habe Videos als Beweis und wenn VM seinen Hintern mal bei Wind hoch in die Wohnung bequemen würde, könnte ich das auch live vorführen.