Garage zugeparkt?

3 Antworten

Das reicht nur aus für eine Klage auf Unterlassung. Abschleppen ist nicht notwendig.

Kommt erstmal darauf an, ob das Dein Grundstück ist. Ist das davor öffentlicher Raum, darfst Du rein gar nichts.

Wohl kaum.

Rufe ggf. die Polizei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..