Welche Rechte nach erfolglosem Werkstattbesuch?
Hallo!
Diese Woche habe ich mein Auto wegen einem hohen surren in die Werkstatt gebracht. Nun wurde der Keilriemen und die Spannrolle gewechselt. Heute habe ich das Auto abgeholt doch leider musste ich feststellen dass dieses Geräusch nicht beseitigt worden ist.
Bleibe ich nun auf den unnötig verursachten Kosten sitzen oder hab ich die Möglichkeit eine Minderung der Rechnung zu verlangen?
2 Antworten
Das dürfte eher Kulanz sein, es gibt da keine Garantie dass eine Fehlersuche erfolgreich ist beim ersten Versuch.
Und Kleilriemen wechseln ist nicht überflüssig und macht keinen Sinn den halb verschlissen zurückzubauen wenn das Geräusch dann kocht weg ist.
Kulanz könnte sein dass beim 2ten Versuch die Fehlersuche nicht extra in Rechnung gestellt wird.
Die Möglichkeit nach einer Minderung zu verlangen hast Du immer! 😜
Ob erfolgreich ist eine andere Sache!
Reklamiere die erfolglose Reparatur/Mängelbeseitigung, am besten schriftlich und nachweisbar!
Viel Erfolg!!!