Für Online Dienstleistungen, ein klein Gewerbe nötig?

3 Antworten

Wenn du deine Dienstleistungen kostenlos anbietest, natürlich nicht. Wenn du dafür Geld oder eine andere geldwerte Gegenleistung anbietest, musst du das natürlich von Anfang an als Gewerbe anmelden. Ein groß- oder Kleingewerbe gibt es da nicht.

Achte bei deinen Angeboten im Netz auf die Einhaltung des § 5 TMG (Impressum) und deine umfassenden Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO (Datenschutz).

Von Experte Geochelone bestätigt

Es gibt kein Kleingewerbe.

Und ja, du musst ein Gewerbe anmelden. Außerdem eine Krankenversicherung für dich.

Dazu Impressum, AGB, Datenschutz etc.

Ja natürlich musst du ein Gewerbe anmelden, du musst ja jährlich eine Steuererklärung machen.