Dienstleistungen bei Kleinanzeigen?
Moin,
mal eine generelle Frage. Ich möchte bei Kleinanzeigen eine kleine Dienstleistung anbieten. Beispiel:
Ich habe eine besonders schöne Handschrift und biete an für Leute Karten etc. zu schreiben.
Ist das schon gewerblich? Muss ich einen Höchstbetrag beachten? Wie sieht das aus mit Gewerbe und Steuern?
Kennt sich da jemand besser aus?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Wenn du das für Geld machst ist das ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach 14 GewO verpflichtet, das von Anfang an anzumelden. Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.
Bis zu einem gewissen Betrag bist du Kleinunternehmer . Du musst dann kein Gewerbe anmelden, es haber schon dem Finanzamt nelden
Suche im Netz Info zu Kleinunternehmerregelung, Details weiß ich nicht.