Führerscheinprüfung troz fahren ohne Fahrerlaubnis?
hallo zusammen,
ich erkläre euch den Sachverhalt einmal.
ich bin heute ohne Fahrerlaubnis gefahren, auf einem Parkplatz dann ein Auto gerammt und weg gefahren. Ich habe in ein paar Tagen meine Führerscheinprüfung. Ich weiß, dass es falsch war, bitte keine Moralpredigt.
Nun habe ich mich bei der Polizei allerdings gestellt und alles mitgeteilt wie es war.
Die Frage ist, kann man die Prüfung trotzdem machen? Ich habe gelesen, die Führerscheinsperre gilt erst ab Urteil.
Somit könnte ich das doch umgehen, meine Prüfung machen und dann wird mir der Führerschein eben nach dem Urteil abgenommen, allerdings muss ich dann keine neue Prüfung machen.
hat hier jemand Ahnung davon?
4 Antworten
Ob du die Prüfung noch machen kannst, weiß ich nicht.
Aber selbst wenn, kann die Fahrerlaubnisbehörde dir die Erteilung der Fahrerlaubnis vorerst verweigern, wenn sie Kenntnis von einem laufenden Strafverfahren bekommt, bei dem eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Bereich des Möglichen liegt.
Siehe hier.
Alles weitere ist dann abhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.
Normalerweise müsste die Anzeige schon bei der Behörde vorliegen, die dann unverzüglich den Prüfauftrag stornieren wird.
Wenn das passiert, wird man dir das auch schriftlich mitteilen. Bis dahin bleibt erst einmal alles, wie es ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt 3 Punkte, weshalb dir die Fahrerlaubnis danach wieder entzogen wird.
Das heißt du musst danach einen neuen Führerschein machen.
Du bist dann in der Probezeit und ab 3 Punkten wird in der Probezeit entzogen.
Entweder wird es dir vorher verwehrt und im Nachhinein einkassiert.
Außerdem wirst du auch noch einen+ Punkt für den Unfall vielleicht bekommen
Stimmt die Unfallflucht habe ich ganz vergessen.
Den Führerschein kann er für paar Jahre vergessen.
Du bist dann in der Probezeit und ab 3 Punkten wird in der Probezeit entzogen.
Die Probezeitmaßnahmen erfolgen stufenweise, siehe §2a StVG. Er kann nicht die dritte Stufe erreichen, ohne die vorherigen zwei vollständig durchlaufen zu haben.
Zudem kann kein "innerhalb der Probezeit" begangener Verstoß vorliegen, wenn die Probezeit noch nichtmal läuft.
Die Unfallflucht dachte ich, ist das, wofür du die drei Punkte veranschlagst, neben dem Strafverfahren.
Da sind ja mehrere Sachen: 1. Unfall mit Fahrerflucht - wobei ein findiger RA da vielleicht auf Rücktritt von Straftat plädieren könnte, weil er sich ja gestellt hat, dennoch bleibt es ein Unfall mit Sachbeschädigung und 2. Fahren ohne Fahrerlaubnis.
So oder so, der Staat wird zu langsam vielleicht sein beim Melden. Er könnte den Schein erteilt bekommen - wobei das unwahrscheinlich ist, wenn er nicht mal ausrecihend fahren kann, um keine Unfälle zu bauen... Aber sobald der Staat die Stellen informiert hat, hat er ein Strafverfahren und wird sicherlich mindestens eine MPU machen müssen, eher aber wahrscheinlich einen Verlust der Fahrerlaubnis und Sperre.
es kann sein das es sich das ausgeht
ich persönlich würde es riskieren
wieso sollten 3 Punkte mir meinen Führerschein kosten? Wird erst ab 6 oder 7 abgezogen