Führerscheinprüfung troz fahren ohne Fahrerlaubnis?

4 Antworten

Ob du die Prüfung noch machen kannst, weiß ich nicht.

Aber selbst wenn, kann die Fahrerlaubnisbehörde dir die Erteilung der Fahrerlaubnis vorerst verweigern, wenn sie Kenntnis von einem laufenden Strafverfahren bekommt, bei dem eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Bereich des Möglichen liegt.

Siehe hier.

Alles weitere ist dann abhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.

Normalerweise müsste die Anzeige schon bei der Behörde vorliegen, die dann unverzüglich den Prüfauftrag stornieren wird.

Wenn das passiert, wird man dir das auch schriftlich mitteilen. Bis dahin bleibt erst einmal alles, wie es ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt 3 Punkte, weshalb dir die Fahrerlaubnis danach wieder entzogen wird.

Das heißt du musst danach einen neuen Führerschein machen.


Niklaspaul253 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 18:53

wieso sollten 3 Punkte mir meinen Führerschein kosten? Wird erst ab 6 oder 7 abgezogen

HfPol110  07.09.2024, 19:22
@Niklaspaul253

Du bist dann in der Probezeit und ab 3 Punkten wird in der Probezeit entzogen.

Entweder wird es dir vorher verwehrt und im Nachhinein einkassiert.

HfPol110  07.09.2024, 19:56
@guitschee

Stimmt die Unfallflucht habe ich ganz vergessen.
Den Führerschein kann er für paar Jahre vergessen.

migebuff  07.09.2024, 20:37
@HfPol110
Du bist dann in der Probezeit und ab 3 Punkten wird in der Probezeit entzogen.

Die Probezeitmaßnahmen erfolgen stufenweise, siehe §2a StVG. Er kann nicht die dritte Stufe erreichen, ohne die vorherigen zwei vollständig durchlaufen zu haben.

Zudem kann kein "innerhalb der Probezeit" begangener Verstoß vorliegen, wenn die Probezeit noch nichtmal läuft.

HfPol110  07.09.2024, 20:41
@migebuff

Okay das wusste ich tatsächlich nicht.

Ich denke aber dennoch das ihm nach einem Fahrek ohne FE plus anschließender VU Flucht die FE entzogen wird.

guitschee  07.09.2024, 21:45
@HfPol110

Die Unfallflucht dachte ich, ist das, wofür du die drei Punkte veranschlagst, neben dem Strafverfahren.

Da sind ja mehrere Sachen: 1. Unfall mit Fahrerflucht - wobei ein findiger RA da vielleicht auf Rücktritt von Straftat plädieren könnte, weil er sich ja gestellt hat, dennoch bleibt es ein Unfall mit Sachbeschädigung und 2. Fahren ohne Fahrerlaubnis.

So oder so, der Staat wird zu langsam vielleicht sein beim Melden. Er könnte den Schein erteilt bekommen - wobei das unwahrscheinlich ist, wenn er nicht mal ausrecihend fahren kann, um keine Unfälle zu bauen... Aber sobald der Staat die Stellen informiert hat, hat er ein Strafverfahren und wird sicherlich mindestens eine MPU machen müssen, eher aber wahrscheinlich einen Verlust der Fahrerlaubnis und Sperre.

es kann sein das es sich das ausgeht

ich persönlich würde es riskieren