Führerscheinerweiterung B196 vorher machen?
Für den B196 benötigt man den Führerschein Klasse B, ja mindestens 5 Jahre. Kann man den Kram in der Fahrschule denn schon vorher machen und vielleicht auch schon eintragen lassen aber man darf erst fahren wenn man Klasse B 5 Jahre hat?
Oder halt jetzt alles machen und dann nach z.b. 6 Monaten erst beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen?
Hintergrund ist dass ich meinen Führerschein seit 4,5 Jahren habe, aber jetzt schon alles erledigen will...
1 Antwort
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden, das sollte meiner Ansicht nach auch für die Zeit des Vorbesitzes gelten. Die FeV räumt schließlich eine einjährige Frist zwischen Abschluss der Ausbildung und Eintragung der Schlüsselzahl ein, §6b FeV:
(5) Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.