Unterschied erste Hilfe Kurs und Sofortmaßnahme am unfallort?
Hallo,
Ich habe für meinen Führerschein einen erste-hilfe Kurs absolviert. Ist das dass gleiche wie eine Sofortmaßnahme am unfallort?
2 Antworten
Die Unterweisung in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" mit einer Dauer von 8 Unterrichtsstunden (umgangssprachlich gerne als LSM oder "kleiner EH-Kurs" bezeichnet) war früher ausreichend für die Führerscheinklassen A & B.
Für die C & D-Klassen sowie als "betrieblicher Ersthelfer", für div. Studiengänge, Berufsausbildungen und Trainerscheine war der "große EH-Kurs" mit 16 Unterrichtsstunden erforderlich.
Seit dem Oktober 2015 gibt es keine unterschiedlichen EH-Kurse mehr.
Der (einzig existente) Erste-Hilfe-Kurs dauert nun 9 Unterrichtsstunden á 45 min. und gilt für alle Belange.
Vor 2016 ausgestellte LSM-Bescheinigungen gelten nach Übergangsrecht noch bis zum 20. Okt. 2017 für die Beantragung der Führerscheinklassen A & B
LSM-Kurse gibt es seit Ende 2015 nicht mehr, alte Erste-Hilfe Kurse mit 16 Stunden bleiben natürlich weiterhin und zeitlich unbegrenzt gültig.
Den Unterschied gibt's soweit ich weiß gar nicht mehr. Früher war ein Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden lang, der Sofortmaßnahmen-Kurs, den man für den Pkw-Schein braucht, 8 Stunden. Natürlich ist Erste Hilfe höherwertiger.