Erste Hilfe Kurs trotz Sanitäter?

3 Antworten

Nein benötigst Du nicht, Siehe FeV §19 Abs.3 Nr.3:

Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

(3) eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

vorlegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

Hallo simon300403,

Solange du das nachweisen kannst wahrscheinlich nicht.

LG Anonym8642

Bei uns an der schule konnte man die schulsanitäter ausbildung machen was einen erstehilfekurs beinhaltete und diejenigen die diese ausbildung gemacht haben brauchen es jetzt nicht mehr machen