Führerschein?
Ich habe meine FE vor 12 Jahren durch Trunkenheit im Strassenverkehr verloren und wurde zwischenzeitlich wegen fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Sperrfrist ist nun abgelaufen, aber eine MPU wurde gefordert.
Nun werde ich meinen Hauptwohnsitz nach Malta verlagern und möchte dort einen neuen Führerschein machen. Kann ich damit dann auch in Deutschland ein Fahrzeug führen ?
Ic
4 Antworten
Die Sperrfrist ist nun abgelaufen,
Auch die Sperrfrist vom Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Nun werde ich meinen Hauptwohnsitz nach Malta verlagern und möchte dort einen neuen Führerschein machen. Kann ich damit dann auch in Deutschland ein Fahrzeug führen ?
Sofern du nicht nur eine Meldeadresse dort hast sondern tatsächlich für mindestens 185 Tage auf Malta deinen Lebensmittelpunkt hast und in Deutschland keine Sperre mehr besteht kannst du in Malta eine legale Fahrerlaubnis erwerben.
Nach 15 Jahren kannst du in Deutschland einfach wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Die Fahrerlaubnis in Malta kann er auf jedne Fall erwerben. Die Frage wäre hier die ob er dann in Deutschland damit fahren dürfte was unsicher wâre.
Hi nein. In dem Schreiben, wo Dir die Fahrerlaubnis enzogen wurde steht auch sicherlich sowas wie: "Sie dürfen keine ausländische Fahrerlaubnis nutzen, bis die Behörde was anderes sagt."
Dem schließe ich mir an.
Es wird ausführlich beschrieben, dass du absolut keine FE mehr hast was KFZ, Motorrad etc angeht besitzt. Und die FE nur mit bestandenem MPU GA hergestellt werden kann.
Oder man wartet halt 15 Jahre
Wenn du in Deutschland ein Fahrverbot hast, gilt das selbstverständlich auch dann, wenn du im Ausland wohnst oder einen ausländischen Führerschein besitzt.
Der Verjährungsfrist beträgt 15 Jahre. Hast du ja bald geschafft. Danach kannst du den Lappen neu machen - ganz ohne MPU!
Hast du ja bald geschafft.
Hätte er, wenn man ihn zwischenzeitlich nicht ohne Führerschein beim Autofahren erwischt hätte. Damit beginnen die 15 Jahre neu.
Da bin ich mir nicht so sicher. Fahren ohne Führerschein ist zwar eine Straftat und wird geahndet, allerdings ist die Pappe bereits weg.
Ich denke Sperrfrist und Verjährung ist nicht dasselbe.
Stimmt, die Verjährung hat mit der Sperrfrist nichts zu tun. Die Sperrfrist bekommst Du vom Gericht, Die Sperrfrist entsteht durch die Verwaltungsvorschriften und die fängt bei jedem Verstoss der bei der Führerscheinstelle landet neu.
Die Sperrfrist entsteht durch die Verwaltungsvorschriften und die fängt bei jedem Verstoss der bei der Führerscheinstelle landet neu.
Das leuchtet mir ein. Aber ich habe noch nie von einer verhängten Sperrfrist gehört, die 15 Jahre dauerte.
Ups, das war ein Fehler, es geht natürlich nicht um die Sperrfrist.
Es geht um die "Verjährung" durch das Löschen der Dateien nach 15 Jahren. Die läuft mit jeder Sache die zwischendurch wieder reinkommt neu an.
Nö, durch die Punktereform in 2014 und spät. seit 2019 "verjährt" jede Straftat für sich. Der Einfachheit halber hier mal ein entsprechender Link: https://auto-und-verkehr.de/tilgungsfristen/
Solange hier in Deutschland noch eine Sperrfrist für Dich gilt: Nein.
Der wird hier dann nicht anerkannt.
...also auch wenn die Verjährung mit 15 Jahren eingetreten ist ? Keine MPU mehr dann ?