Frühstes denkbares Alter um nicht mehr schulpflichtig zu Sein (BadenWürttemberg)?
Laut Schulgesetz BW ist man verpflichtet die Grundschule und zB. Hauptschule zu besuchen im Anschluss daran ist man drei Jahre Berufsschulpflichtig bzw. bis zum 17. Geburtstag wenn er auf dasselbe Schuljahr fällt (sep-sep, oder sep bis dez (15monate)?)
Gleichzeitig ist man nur 3 Jahre Berufsschulpflichtig. Wie ich das verstehe könnte jemand daher unter speziellen Umständen vor Vollendung des 17. Lebensjahres nicht mehr schulpflichtig sein.
(andere Ausnahmen abgesehen)
In der Praxis ist das sehr unwahrscheinlich ich mein von der Theorie her. Wer mit 6 Jahren in die Erste kommt. Wäre bei überspringen zweier Klassen ab 12 Jahren noch 3 Jahre Berufsschulpflichtig daher mit 15 Jahren von der Schulpflicht befreit?
Gibt es eine Grenze wieviele Klassen übergesprungen werden können irgendwie dachte ich an max 2. wenn es mehr wären könnte es daher ja die Schulpflicht noch früher enden.
Ich suche sowas wie das Alter des Jüngsten Menschen in den letzten 10 Jahren der nicht mehr schulpflichtig war in BW.
Es ist nur ein Theoretisches Gedankenspiel keine Praxis in der Realität.
§ 78 SchG (aus BW):(1) Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet;
2 Antworten
Ich würde davon ausgehen, dass die Altersgrenze von 18 für die Berufsschulpflicht dann greift wenn jemand nach Erreichen dieses Alters noch in der Lehre ist. Wer nicht mehr in der Lehre ist wäre infolge dessen nicht mehr berufsschulpflichtig.
Ich weiß von jemandem, der mit ca. 17,5 Jahren nicht mehr berufsschulpflichtig war. Das war tatsächlich in Baden-Württemberg, ist jedoch schon mehr als zehn Jahre her. Da ging es um eine Krankheitsgeschichte, die Person musste aufgrund einer schweren Erkrankung nach etwa einem halben Jahr die Ausbildung abbrechen und wurde über ein ärztliches Gutachten des behandelnden Mediziners sowie die Agentur für Arbeit als nicht ausbildungsfähig eingestuft.