Wohngeld/Alleinerziehend/kein Bürgergeld?

2 Antworten

Ich denke schon, dass du Wohngeld bekommst, du arbeitest ja.

Mach dich nicht verrückt, du wirst Hilfen bekommen bis du einen Kita-Platz hast.

Blöd ist nur, wenn dein Exmann nicht auszieht, kann es kompliziert werden. Du wirst evtl. beweisen müssen, dass du wirklich getrennt bist.

Übernimmt er nicht die halbe Miete, die halben NK usw?

Dann kannst du nichts beantragen. Lass dich von einem Anwalt beraten, der weiß genau wie es geht.

Dann setze ihm eine angemessene Frist, bis zu welcher er ausgezogen sein muss, wenn Du alleine im Mietvertrag stehst.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld, für Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit findest Du auch einen kostenlosen Rechner, dass Merkblatt für den Kinderzuschlag solltest Du dir auch suchen und genau durchlesen, darin findest Du auch Beispiele und es ist alles gut erklärt.

Es muss auch der Unterhalt zunächst für das leibliche Kind geklärt werden, wenn ihr verheiratet seid, stünde dir auch erst einmal Trennungsunterhalt zu, wenn der Mann nach der Zahlung des Kindesunterhalts mit seinem bereinigten Nettoeinkommen über seinem Selbstbehalt von 1370 € ( wenn ich mich nicht irre ) liegen würde.

Dein eigenes Einkommen würde aber bei deinem evtl. Unterhaltsanspruch entsprechend angerechnet.

Das beste wäre es wahrscheinlich, wenn Du dich ans Jugendamt wendest und da eine Beistandschaft beantragst, die sollte sich dann auch um die Belange des / der Kinder kümmern.

Beim Wohngeld gilt als Faustformel, dass Du min. 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll ( Bürgergeld seit 2023 ) erreichen musst, dass eine Chance auf Wohngeld bestehen kann.

Wenn Du erst einmal nur auf etwa 1150 € Netto kommst und dazu 2 x 250 € Kindergeld, wären das erst einmal nur um die 1650 €, ohne Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Als Grundbedarf stünden dir derzeit min. 502 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, dazu dann ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % von deinem Regelbedarf = 180,72 € + 300 € ( 1/3 ) Kopfanteil von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Dein Bedarf alleine läge dann schon bei min. 982,72 € pro Monat !

Dann käme min. noch der Regelbedarf für das kleine Kind von derzeit 318 € und 348 € für das andere dazu, ab 14 - 17 wären es derzeit 420 € Regelbedarf und min. noch jeweils 300 € Kopfanteil von der Warmmiete.

Es würden dann min. noch 1266 € für die Kinder an Bedarf dazu kommen.

Mit deinem Bedarf von min. 982,72 € + min. 1266 € für die Kinder würde der Grundbedarf bei min. 2248,72 € liegen, bei min. 80 % käme man auf min. rund 1800 € die Du erreichen müsstest.

Dabei kann das Kindergeld schon einmal helfen, auch wenn es nicht als Einkommen mindernd auf einen evtl. Wohngeldanspruch angerechnet wird, es kann aber helfen, dass benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Dann würden ja nur noch um die 150 € fehlen und die kommen auf jeden Fall zusammen, wenn nicht durch Unterhalt, dann durch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Für den Kinderzuschlag ist ein Bruttoeinkommen von min. 600 € notwendig, bei Paaren wären es min. 900 € Brutto, dass erreichst Du ja locker, einfach den kostenlosen Rechner nutzen und sehen ob ein Anspruch bestehen könnte.

Solltest Du verheiratet sein und dich scheiden lassen wollen, dann musst Du dir einen Anwalt suchen, der kann dir dann auch beim Unterhalt helfen.