Zutrittsrecht?
Moin
Eins vorweg, ich habe alle Vollmachten meines Vaters.
Folgendes Problem: Mein Frau und ich sind die Eigentümer unseres Hauses. Mein Vater lebt nun im Pflegeheim und hat bisher in einer Anliegerwohnung bei uns gewohnt.
Ich habe noch ne Schwester mir der wir keinen Kontakt haben, aber die einen Schlüssel für Papas Wohnung hat, die auch einen direkten Zugang zu unseren Wohnraum hat. Da er ja nun im Pflegeheim lebt, habe ich alle Schlösser getauscht, damit wir keinen ungebetenen Besuch haben, falls man mal im Urlaub oder so ist.
Schwesterchen hat das mitbekommen und nun hab ich ein Schreiben vom Anwalt, wo drin steht dass sie ein Zutrichtsrecht zu der Wohnung hat, da sie ja einen Schlüssel hat. Nun soll ich binnen einer Woche die alten Schlösser wieder einbauen, da es sonst zur Klage kommt.
Wohlgemerkt ist das mein Haus und die Schwester wurde damals ausbezahlt und ich hab alle Vollmacht vom Vater. Auch zur Auflösung zu der Wohnung. Wie seht ihr das?
4 Antworten
Du hast alle Vollmachten des Vaters: dann forderst du mit der Vollmacht des Vaters die Herausgabe des alten Schlüssels zurück und machst für den Wohnbereich des Vaters im Auftrag des Vaters vom Hausrecht Gebrauch in dem du ihr den Zutritt verweigerst. Wenn Vater noch ansprechbar - würde ich dies aber zunächst mit ihm besprechen. Der Kontaktabbruch bestand dann ja nur zwischen dir und der Schwester. Er könnte deine mit Vollmacht erteilte Verfügung mündlich widerrufen.
Wenn ein Anwalt schreibt, lässt man auch einen Anwalt zurück schreiben.
Bedeutet - du kümmerst dich auch um die Wäsche des Vaters und ggfs einen Austausch der Kleidung im Heim und sonstige Botengänge.
Gleichzeitig stelle dich darauf ein, wenn bei Vaters Tod noch Vermögen vorhanden - streitet ihr nochmals.
"Schlüssel für Papas Wohnung hat, die auch einen direkten Zugang zu unseren Wohnraum hat"
das eine dürft ihr nun vom anderen trennen. extra Tür mit Schloss und gut is
Geh zum Anwalt.
Dein Vater wohnt nicht mehr dort. Wieso sie zu DEINEM Haus, mit Wohnung, Zutrittsrecht haben sollte, erschließt sich mir nicht.
Wenn dir das Haus und die Wohnung gehoert, hat sie kein Recht darauf. Wenn natuerlich noch Dinge in der Wohnung sind, die ihr gehoeren, musst du ihr natuerlich ermoeglichen sie zurueckzubekommen.