Freundin tritt in die Eier?

9 Antworten

Ihr habt beide übertrieben

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbsternannter Romantiker

Sie fühlte sich extrem provoziert wohl

Schnapp dir nächstes Mal Klammern und häng sie ihr an die Brüste, wenn sie das nochmal macht. Es ist ein gleicher Schmerz, der dann zu erwarten wäre.

Denn einseitiges Verletzen durch den Tritt, das braucht man nicht durchgehen zu lassen.


SoWasWieAnonym  11.05.2021, 21:34

Das wäre dann aber auch Körperverletzung

rallerapper799  11.05.2021, 21:36
@SoWasWieAnonym

Klar. Ist aber angebracht, finde ich. Denn den EIertritt braucht man nicht auf sich sitzen zu lassen. Es beruht dann auf Gegenseitigkeit.

SoWasWieAnonym  11.05.2021, 21:40
@rallerapper799

Das stimmt schon.

Aber ich würde sie lieber anzeigen als zurück zu verletzten. Gewalt nützt doch nichts.

Das ist wie wenn man einem kleinen Kind sagt: „Wenn dich ein anderes Kind tritt oder schlägt, darfst du dich wehren aber NICHT zurück hauen!“

rallerapper799  11.05.2021, 21:43
@SoWasWieAnonym

Naja, ich finde, dass die Gerichte langsam ein ordentliches Urteil zu diesem "Eiertritt" fällen sollen.

Als Selbstverteidigung z.B. würde ich diesen noch tolerieren, aber als Provokation oder Racheakt oder sowas ist er Fehl am Platz. Man denke nämlich an die gesundheitlichen Folgen für die Männer, wenn mit diesem Tritt wirklich mal etwas schiefgehen sollte, z.B. dass sie zeugungsunfähig werden oder ihnen noch etwas dort entfernt werden muss. Das kann so nicht weitergehen.

SoWasWieAnonym  11.05.2021, 21:49
@rallerapper799

Stimmt schon.

Aber das ist Sache des Richters.

Und wahrscheinlich war das einfach ein Reflex der Frau weil „verpiss dich“ ist vllt nicht so schön. Sie konnte in dem Moment nichts dafür. Das passierte vllt einfach

Merlinala  11.05.2021, 21:58
@SoWasWieAnonym

Klar und andersrum wäre der Schlag ins Gesicht durch einen Mann bei einer Frau auch ein Reflex? Täterdenke vom feinsten!

rallerapper799  11.05.2021, 21:59
@Merlinala

Das meine ich halt. Solche Reflexe sind nicht angebracht. Der Eiertritt und der Schlag ins Gesicht können Spätfolgen verursachen.

SoWasWieAnonym  11.05.2021, 22:05
@rallerapper799

Ja klar. Das stimmt schon und das weiss ich auch.

Aber wenn der Fragesteller vor Gericht gehen möchte soll er das tun. Und wenn nicht lässt er es.

Und der Schlag ins Gesicht ist ein gutes Beispiel: dann geht man natürlich vor Gericht. Das gleiche soll man auch beim Eiertritt machen.

Das hat sie nicht zu tun. Und unangemessen war es auch. Du könntest sie anzeigen wegen Körperverletzung.