War der Tritt gerechtfertigt?

19 Antworten

Kommt drauf an was du mit begrabscht meinst. Müsste schon etwas penetranter sein und du müsstest vorher versucht haben ihn mit Worten abzuwehren.

Ja, ich hab das schon mal gemacht. Ein Typ wurde angestachelt sich mir doch mal aufzudrängen. Es war bekannt das ich eine kleine Berührungsphobie hatte und kein Interesse an Flirten etc hatte. Er hat dennoch den Arm um mich gelegt, meine Brüste und meinen Po etwas befummelt. Ich habe dreimal gesagt er soll es lassen und versucht mich loszureißen. Als er mich auch noch zu küssen versuchte, hab ich ihm in die Eier getreten. Danach hat mich niemand mehr belästigt (kam vorher schon vor).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet

Wer jemanden angrabscht, muss auch mit den Konsequenzen leben können.


Das war völlig okay und stärkt die Lernfähigkeit des Jungen

Wenn er dich immer wieder begrapscht hat, dann war deine Reaktion nachvollziehbar.

Jetzt weiß der Junge, dass er dir nicht zu nahe zu kommen hat - er und auch die anderen Jungs.

die Strafe folgt auf den Fuss, ist aber trotzdem Körperverletzung,

ob gerechtfertigt oder nicht. Du kannst das grabschen wahrscheinlich

nicht beweisen, aber er die verletzung, tja, wer gewinnt vor Gericht, du sicher nicht!

Auch wenn ich es für richtig fand, lerne Selbstverteidigung, dann erfährst du, wie man mit solchen Situationen umgeht, bekommst Selbstvertrauen!!