Fremdes Eigentum entsorgt?

3 Antworten

Sagen wirs so: Was die Kiste angeht eventuell. Beim Inhalt könnte man, je nachdem was auf dem Zettel stand auch davon ausgehen, dass du das Eigentum aufgegeben hast, was ja aus der Handlung 'ich stelle das Zeug in einer Kiste auf einem Grundstück ab' durchaus hervorgeht.

Die Universität hingegen hat diesbezüglich das Hausrecht. Sie darf die Kiste (denn allein auf die Bezog sich ja dein Zettel, je nachdem was da draufstand) zwar wegnehmen, sie darf sie aber theoretisch nicht entsorgen. Den Inhalt hingegen, theoretisch schon, wenn aus den konkreten Umständen des Einzelfalls hervorgeht, dass du das Eigentum an den Gegenständen aufgeben wolltest.

Ob man wegen einer Kiste vor Gericht ziehen möchte... fraglich. Ansonsten würde ich sowas an deiner Stelle einfach lassen oder halt eben mit der Hochschule absprechen.

wobei ich es schon gern rein aus Prinzip täte aber das ist zweitrangig :D

Sowas finde ich persönlich nicht witzig und von jemandem, der mit Recht zu tun hat, würde ich eine solche Haltung auch eigentlich nicht erwarten.


blackout123 
Beitragsersteller
 25.08.2021, 15:32

Nun gut, ich darf und kann aber Beruf und private Ansicht trennen, das ist ja wiederum mein gutes Recht welche Haltung ich da habe :)

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BeviBaby  25.08.2021, 15:35
@blackout123

Ist natürlich dein gutes Recht. Doch dass ich viel mit Recht zu tun hatte hat mich schlicht ruhiger gemacht. Entweder aufgrund der Reife, die ich dadurch bekommen habe oder weil ich was über Verhältnismäßigkeit gelernt habe oder schlicht weil ich irgendwann erfahren habe, dass Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene Elemente sind.

Ich finde es irgendwie seltsam zu sagen 'ich will aus Prinzip klagen', wenn man weiß wie viele Kosten mit sowas verbunden sind, wie viel Stress und wie viel Arbeit, dafür, dass du am Ende vielleicht 2,50€ Schadenersatz für eine Kiste bekommst.

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Es war ja nicht Dein Grundstück und Du hast die Sachen ja "verschenkt". Darf und kann natürlich entsorgt werden!


blackout123 
Beitragsersteller
 25.08.2021, 15:22

Danke :)

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Wenn Du Sachen einfach auf fremden Grundstücken ablegst, noch dazu mit einem Zettel "zu verschenken", hast Du deutlich auf Deine Eigentumsrechte verzichtet.

Die Uni hat Hausrecht und kann solche unbefugt abgelegten Gegenstände entfernen.


blackout123 
Beitragsersteller
 25.08.2021, 15:20

Alles klar danke :)

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