Freier tag als azubi im einzelhandel?
Hallo! ich mache gerade eine Ausbildung als kauffrau im einzelhandel bzw bin gerade frisch gestartet
Montags und mittwochs habe ich immer berufsschule. Und auch nur mittwochs darf ich nach der Schule im Betrieb arbeiten. ( montags nicht laut Plan )
Die restlichen Tage darf man mich bis Samstag einteilen
Steht mir dann in der woche noch ein freier tag zu ? ( ausser den sonntag wo ich sowieso frei habe )
Jetzt abgesehen von Überstunden.
Ich bin übrigens volljährig und meine wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 39std.
3 Antworten
Da du bereits volljaehrig bist, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr, sondern das Arbeitszeitgesetz. Eine 6 Tage Woche ist somit zulaessig.
Allerdings kommt dann auch noch das Ladenschlussgesetz ins Spiel und das hat dann doch noch einen kleinen Trostpreis fuer dich, naemlich dass du einen arbeitsfreien Samstag im Monat verlangen darfst (LadSchlG § 17 Abs. 4).
Ja, als Auszubildende im Einzelhandel hast du anspruch auf einen freien Tag in der Woche, abzüglich des sonntags, an dem du sowieso frei hast Dieser freie Tag kann variieren, je nachdem wann du Berufsschule hast und wann du im Betrieb arbeiten darfst In deinem Fall wäre das mittwochs, also hättest du an diesem Tag keinen freien Tag Aber an einem anderen Tag in der Woche solltest du definitiv einen freien Tag haben
Natürlich steht dir ein freier Tag zu, du hast wie jeder andere auch eine 5 Tagewoche, also 2 Tage Schule und 3 Tage im Betrieb.