Fehltage als Azubi?

2 Antworten

Ab 10-15% Fehlzeiten kann es bei der Zulassung zur Abschlussprüfung zu einer Einzelfallprüfung kommen, ob das Ausbildungsziel erreicht wurde oder wegen der Fehlzeiten nicht erreicht werden konnte. Das sind bei 3 Jahren Ausbildungszeit rund 12-15 Wochen, bei 2,5 Jahren entsprechend weniger. Und ja, es wird dabei auf die tatsächliche Ausbildungszeit geschaut, nicht die angedachte. Sprich, wenn man verkürzt, sind diese 10-15% auf die verkürzte Ausbildungsdauer zu betrachten! Also so ab ca. 10 Wochen Fehlzeit wird es bei 2,5 Jahren eng.

Es ist im übrigen irrelevant, ob diese Fehltage entschuldigt oder unentschuldigt waren. Es geht ausschließlich um die Frage, ob das Ausbildungsziel erreicht werden konnte. Wird entschieden, dass das nicht der Fall ist, ist die Konsequenz daraus, dass die Zulassung zur Prüfung nicht zum geplanten Termin stattfindet, sondern erst zum nächsten offiziellen Termin, also ein halbes Jahr später. Nicht mehr, nicht weniger.


Leana666 
Beitragsersteller
 08.12.2023, 10:16

Danke!!

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Das ist richtig. Ansonsten wird man die Prüfung nicht schreiben können