Fragen zum Goldankauf?
Hallo Ihr lieben,
habe nun folgende Frage und möchte gerne eure Meinung darüber wissen und vllt auch Erfahrungsaustausch, falls jemand schon mal so eine Situation hatte?
Und zwar war mein Mann letzte Woche mit etwas Gold beim Altgoldankauf um dieses analysieren zu lassen.
Der Händler hat dieses geschätzt und am Tag darauf konnte mein Mann dieses bei dem Händler verkaufen (zu dem Preis, den der Händler ihm gemacht hatte)
Nun kam heute der Anruf, das das Gold nun doch nicht so einen Reinheitswert hat (der Händler hat es zum einschmelzen weitergeschickt und den Wert dort ermittelt bekommen) und mein Mann solle 160 Euro zurückbezahlen ansonsten könne er den Verkauf auch Rückgängig machen.
Was meint Ihr dazu, gibt es auch ein Widerrufsrecht auf Verkäuferseite?
Freue mich auf eure Antworten
Cora
5 Antworten
Hallo Cora,
es klingt nach einer unangenehmen Situation. Grundsätzlich gilt, dass beim Goldankauf der Händler den Preis basierend auf der Reinheit und dem aktuellen Marktpreis festlegt. Wenn der Händler nach dem Verkauf feststellt, dass die Reinheit anders ist als ursprünglich angegeben, könnte das Problem eher auf einer fehlerhaften Schätzung basieren.
In Deutschland gibt es kein Widerrufsrecht für den Verkauf von Gold, da es sich um eine spezielle Ware handelt. Allerdings sollte der Händler transparent über die Untersuchung und die Bewertung sein. Es könnte sinnvoll sein, die Verkaufsbedingungen oder den Vertrag, den Ihr Mann unterzeichnet hat, zu prüfen. Eventuell kann man auch versuchen, eine Einigung mit dem Händler zu finden.
Falls Ihr Mann sich ungerecht behandelt fühlt, wäre es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden
Das ist Blödsinn, der Händler hat es eingekauft und das war's dann, es sei denn du hast explizit dem Vorgehen zugestimmt.
Der Händler hat die Möglichkeit die Reinheit vorher zu bestimmen. Und das hat er auch hoffentlich getan.
Vertraege müssen erfüllt werden. Davon gibt es Ausnahmen wie das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen bei online Verträgen. Das liegt hier offensichtlich nicht vor . Der Kauf kann nicht mehr rückgaengig gemacht werden. Hat er denn ansonsten irgendetwas unterschrieben ?
Nein, das gibt es nicht. Weder für Händler noch für Kunden. Nur beim Onlinehandel gibt es ein Widerrufsrecht und da auch nur für Privatkunden.
Salue
Würde sich Dein Mann bei dem Ankäufer melden und sinngemäss sagen: Seit letzter Woche ist der Goldpreis gestiegen, sie müssen mir eine Nachzahlung machen sonst habe ich das Wiederkaufsrecht. Der Händler würde erwidern, das Geschäft ist endgültig abgeschlossen und Sie waren damit einverstanden.
Genau so ist es umgekehrt. Er hatte die Möglichkeit die Reinheit zu prüfen, er ist ja hoffentlich in der Lage dazu. Dies erwartet man von einem Profi.
Tellensohn