Absetzbarkeit von kindesunterhalt ab 25 im studium?

6 Antworten

Wenn Kinder­geld und Kinder­frei­betrag wegfallen, Ihr Kind aber weiterhin Ihre finanzielle Unterstüt­zung braucht, können Sie dessen Unterhalt bis zu 9 168 Euro als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dafür füllen Sie bei Ihrer Steuererklärung die Anlage „Unterhalt“ aus.

Offensichtlich ist es so, dass Eltern mit mittlerem und hohem Einkommen eindeutig profitieren. Auf der Seite gibt es entsprechende Rechenbeispiele.

https://www.test.de/Kindergeld-Co-Das-gilt-wenn-Ihr-Kind-25-wird-5437479-0/

Die Grenze, bis zu der das Finanz­amt außergewöhnliche Belastungen anerkennt, liegt im Jahr 2019 bei 9 168 Euro. Über diesen Höchst­betrag hinaus können Eltern noch Ausgaben für Kranken- und Pflege­versicherung für ihr Kind steuerlich geltend machen. Insgesamt sind es so mehr als 10 000 Euro, die sich jähr­lich für Eltern steu­ersparend auswirken können.

https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/unterhalt-steuer-absetzen

Unterhaltszahlungen für Kinder

Maximal 8.820 Euro können als Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn Kindergeld oder der Kinderfreibetrag nicht in Anspruch genommen wird. Da das aber meistens der Fall ist, ist der Abzug der Kosten nur dann relevant, wenn es sich um ein volljähriges Kind handelt, für welches kein Kindergeld mehr bezogen wird. Ist das Kind zudem arbeitstätig und verdient im Jahr mehr als 624 Euro, werden die Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, mit dem Maximalbetrag von 8.820 Euro verrechnet. Der Anspruch auf Kindergeld muss zusätzlich bestehen.

Kindesunterhalt ist nie steuerlich absetzbar.

Ich nehme an, dass Deine Mutter noch Kindergeld für Dich bekommt. Dieses Kindergeld steht ohnehin Dir zu. Sie zahlt also tatsächlich nur 296,- Euro an Dich.

Etwas anderes ist die Frage, ob sie wegen der Unterhaltszahlung weiterhin die Steuerklasse II beanspruchen kann. Das ist der Fall.


wilees  27.10.2019, 12:49
Fragestellung : Absetzbarkeit von kindesunterhalt ab 25 im studium

Bekanntermaßen - ab 25 !! besteht nun einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

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Da du mehr als den Regelsatz BaföG verdienst, ist die Zahlung deiner Mutter eine freiwillige Leistung. Da deinerseits keine Bedürftigkeit gegeben ist, kann sie die Kosten bei der Steuer nicht steuermindernd ansetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

sie kann den unterhalt einstellen, da du genügend einkommen verdienst um deinen unterhalt selbst zu tragen.