Absetzbarkeit von kindesunterhalt ab 25 im studium?
Hallo, ich verdiene 800 Euro neben meinem Studium in einer Werkstudenten Tätigkeit.
udn erhalte von meiner Mutter zusätzlich noch 500 Euro Unterhalt pro Monat.
es handelt sich um ein erst Studium.
inwieweit kann meine Mutter ihre Kosten absetzen gibts da Grenzen ? Sind die in Beziehung zu meinen Einkünften.
wohne auswärts
6 Antworten
Wenn Kindergeld und Kinderfreibetrag wegfallen, Ihr Kind aber weiterhin Ihre finanzielle Unterstützung braucht, können Sie dessen Unterhalt bis zu 9 168 Euro als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dafür füllen Sie bei Ihrer Steuererklärung die Anlage „Unterhalt“ aus.
Offensichtlich ist es so, dass Eltern mit mittlerem und hohem Einkommen eindeutig profitieren. Auf der Seite gibt es entsprechende Rechenbeispiele.
https://www.test.de/Kindergeld-Co-Das-gilt-wenn-Ihr-Kind-25-wird-5437479-0/
Die Grenze, bis zu der das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen anerkennt, liegt im Jahr 2019 bei 9 168 Euro. Über diesen Höchstbetrag hinaus können Eltern noch Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung für ihr Kind steuerlich geltend machen. Insgesamt sind es so mehr als 10 000 Euro, die sich jährlich für Eltern steuersparend auswirken können.
https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/unterhalt-steuer-absetzen
Unterhaltszahlungen für Kinder
Maximal 8.820 Euro können als Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn Kindergeld oder der Kinderfreibetrag nicht in Anspruch genommen wird. Da das aber meistens der Fall ist, ist der Abzug der Kosten nur dann relevant, wenn es sich um ein volljähriges Kind handelt, für welches kein Kindergeld mehr bezogen wird. Ist das Kind zudem arbeitstätig und verdient im Jahr mehr als 624 Euro, werden die Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, mit dem Maximalbetrag von 8.820 Euro verrechnet. Der Anspruch auf Kindergeld muss zusätzlich bestehen.
Kindesunterhalt ist nie steuerlich absetzbar.
Ich nehme an, dass Deine Mutter noch Kindergeld für Dich bekommt. Dieses Kindergeld steht ohnehin Dir zu. Sie zahlt also tatsächlich nur 296,- Euro an Dich.
Etwas anderes ist die Frage, ob sie wegen der Unterhaltszahlung weiterhin die Steuerklasse II beanspruchen kann. Das ist der Fall.
Fragestellung : Absetzbarkeit von kindesunterhalt ab 25 im studium
Bekanntermaßen - ab 25 !! besteht nun einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld.
Da du mehr als den Regelsatz BaföG verdienst, ist die Zahlung deiner Mutter eine freiwillige Leistung. Da deinerseits keine Bedürftigkeit gegeben ist, kann sie die Kosten bei der Steuer nicht steuermindernd ansetzen.
sie kann den unterhalt einstellen, da du genügend einkommen verdienst um deinen unterhalt selbst zu tragen.
ähm, Steuerrecht: KInder über 25 Jahre KEIN Kinderfreibetrag mehr!
somit: Antwort KÄSE !