Frage zum Zählerstand?
Hallo liebe Leute, ich habe meinen Stromvertrag gekündigt, dieser endet am 31. Januar 2025. Soweit, so gut. Es gibt da aber eine Frage, die ich zum Zählerstand hätte: Der aktuelle Anbieter teilte mir mit, er braucht meinen Zählerstand zum 31. Januar. Was aber, wenn ich dem Anbieter den Zählerstand zu einem anderen Datum mitteile? Der Zugang zu den Stromkästen in unserem Block ist leider etwas umständlich und nicht immer möglich. Hier noch kurz ein Zitat aus dem Brief:
"Falls Sie Ihren Zählerstand zu einem anderen Datum mitteilen, berechnen wir den Verbrauch für Ihre Rechnung." Wie bitte? Wie soll ich das denn nun verstehen?
Über aufschlussreiche Antworten würde ich mich freuen, vielen Dank!
7 Antworten
Du teilst dem Energieversorger den Zählerstand mit, den Ihr bei der Wohnungsübergabe zusammen mir dem Vermieter abgelesen habt und im Übergabeprotokoll notiert habt.
Hallo EPL,
das heisst der Zählerstand wird geschätz und die Schätzung kommt in die Rechnung.
Zudem sollten die Zähler immer zugänglich sein, da janicht nur der Zähler ist sondern auch Sicherungen die eventuell jeder Zeit gewechselt werden müssen.
Lese den Stand ab wann es möglich ist und melde den Stand am 31.01.25. du kannst ja wenn er früher abgelesen wird noch einige Kwh draufrechnen.
LG
Grundsätzlich solltest Du natürlich den Zähler zum angegebenen Datum ablesen.
Sollte das nicht möglich sein, würde ich das so zeitnah wie eben möglich vorher tun. Grund ist der Anbieterwechsel: Liest Du erst später ab, wird der Zählerstand auf jeden Fall (über einen längeren Zeitraum) geschätzt - und das ist wahrscheinlich nicht zu Deinen Gunsten.
Naja genau wie es da steht. Dein Zählerstand wird verwendet um den Stand am 31.1. zu errechnen an Hand der Jahreverbrauchsprognose.
Du liest zum Beispiel am 30.1. 1000kWh ab. Dein Jahresverbrauch beträgt 3650kWh. Also 10kWh am Tag. Dann errechnen die einen Stand von 1010kWh am 31.1 aus.
Dann wird geschätzt (interpoliert)
Also einfach vom Durchschnittsverbrauch des letzten Abrechnungszeitraums den Verbrauch berechnet zum Stichtag.