Stromvertrag bei 2 Anbietern?
Hallo,
meine Mutter hat vor 1 Monat ihren Stromvertrag gekündigt, indem sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Heute haben wir bei Süwag einen Stromvertrag abgeschlossen. Die Belieferung soll zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen. Bei Süwag stand in der Bestellbestätigung, dass der Auftrag geprüft werde und man den Vertrag bei meinem jetzigen Anbieter kündigen werde.
Jetzt haben wir aber Post vom Grundversorger (Vattenfall) bekommen, weil wir ja unseren alten Anbieter gekündigt hatten. Die Grundversorgung will uns ab dem 1. Januar 2021 mit Strom beliefern. Wir sollen zudem den Zählerstand angeben.
Aber ich habe ja schon Süwag einen Auftrag erteilt, was will Vattenfall nun machen? Muss man zwei Rechnungen zahlen - an Vattenfall und Süwag? Und soll ich Vattenfall meinen Zählerstand mitteilen, wenn ich einen Auftrag bei Süwag habe?
3 Antworten
Der Grundversorger springt nur solange ein, bis der neue Versorger Strom liefert. Damit die Stromlieferung nicht unterbrochen wird.
Zu wann hat deine Mutter (Sonderkündigungsrecht) gekündigt? Diese Mitteilung ging sofort zu eurem Grundversorger. Und dem hat noch keiner mitgeteilt, daß es einen neuen Anbieter gibt und ab wann weiß Vattenfall auch nicht.
Heute hat deine Mutter einen neuen Vertrag abgeschlossen. Wann beginnt der? Und wieso weiß der neue Anbieter nicht, daß bereits gekündigt wurde? Man braucht nicht mehrmals zu kündigen.
Nächstmöglicher Zeitpunkt heißt, der neue Anbieter weiß nicht genau wann der Vertrag mit dem alten Anbieter endet.
Der Zählerstand zum 01.01.2021 ist wichtig für die Abrechnung des alten Vertrages, falls Kündigungstermin der 01.01.2021 war. Den will der neue Anbieter auch noch haben. Und vergleicht dann mit den Angaben des Grundversorgers. Beide Angaben zum Zählerstand sollten folglich identisch sein.
Ja, du mußt erstmal 2 Rechnungen bezahlen und bekommst dann eine anteilige Ersattung.
Ja, teile den Zählerstand allen Parteien mit. Dann kann der alte Anbieter den alten Vertrag abrechnen, der neue Anbieter kann damit den Neuvertrag beginnen und Vattenfall als Grundversorger ist auch zufrieden.
Ja. Gekündigt zum 01.01. Neubeginn ab 01.02. Vattenfall übernimmt die Grundversorgung für Januar. Dafür möchte Vattenfall den Zählerstand ab heute und ihr müßt einen fiktiven Monatsbeitrag bezahlen.
Süwag wird Vattenfall informieren, daß ab Februar der Vertrag mit ihnen beginnt. Dann müßt ihr nochmals den Zählerstand ablesen und zu Vattenfall senden. Damit Vattenfall den Verbrauch ausrechnen kann. Süwag benötigt diesen Zählerstand auch, denn damit beginnt am 01.02. der neue Vertrag.
Also alles oki. Der fiktive Monatsbeitrag wird dann genau abgerechnet.
Der Grundversorger übernimmt nur so lange bis der andere Vertrag zählt.
Ihr seid jetzt beim Grundversorger in der Ersatzbelieferung gelandet, da ihr den neuen Vertrag erst heute abgeschlossen habt. Woher soll der GV das denn wissen?
Die Ersatzversorgung kannst du allerdings jederzeit kündigen. Also schließ den Vertrag mit Süwag ab und kündige Vattenfall.
Von beiden gleichzeitig kannst du nicht beliefert werden.
Ok, also muss ich Vatenfall schnellstmöglich kündigen? Und ich muss dann auch keine 2 Rechnungen zahlen?
Du kannst Vattenfall erst kündigen, wenn du einen neuen Vertrag hast. Sobald du von der Süwag den Vertrag erhälst, hat Vattenfall der Kündigung eh zugestimmt.
Du zahlst die Rechnung für den Zeitraum, in dem du versorgt wirst. Also musst du Vattenfall für den Belieferungszeitraum natürlich auch bezahlen.
Ok, also muss Vattenfall mich nicht unbedingt beliefern? Und was ist mit den 3 Tagen, an denen Süwag nicht erreichbar ist? Dann beliefert mich Vattenfall und ich muss den Strom für 3 Tage zahlen, oder?
Ok, also bei Süwag wird der neue Vertrag am 1. Februar beginnen.
Dann muss ich also Vattenfall den Zählerstand mitteilen und Süwag auch? Und was macht Süwag mit Vattenfall? Wird er denen sagen, dass wir ab Februar bei Vattenfall sind?