Frage zu ALG1 und Gelschenkung?

3 Antworten

Die Schenkungen sollten beim Arbeitslosengeld unproblematisch sein.

Beim Bürgergeld ebenso, soweit sie in der Vergangenheit liegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Kann das für mich rechtliche Konsequenzen haben, wenn die meine Kontoauszüge sehen ?

Nein.

ich habe bedenken, dass die mir Schwarzarbeit vorwerfen

Es genügt nicht, dir das vorzuwerfen, sondern die müssen dir das belegen. Denn leider gilt in DE beim Schwarzgeld nicht die Beweislastumkehr.

als auch Finanzamt?

Dem Finanzamt musst du die Schenkungen natürlich mitteilen.

Alex

Hat deine Schwester dir das Geld geliehen oder hat sie es geschenkt?

Wenn es ein Geschenk war, ist es für den Monat des Zufluss ein Einkommen was angerechnet wird. Eine Leihgabe solltest du möglichst mit einem schriftlichen Vertrag nachweisen.


Streichmann 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 23:12

Bedeutet es für mich auf gut Deutsch, was davor war ist im Prinzip egal, solange ich kein weiteres Geld bekomme ab dem Zeitpunkt, wo die Anträge eventuell genehmigt werden?

GutenTag2003  04.10.2024, 23:07

Das spielt beim ALG I keine Rolle.

o.k. im Text geht es weiter zum ALG II, dort spielt es eine Rolle

Jurafuchs  04.10.2024, 23:07
@GutenTag2003

Mal ordentlich lesen, ehe du kommentierst. Oben geht es um Wohngeld + Bürgergeld.

Jurafuchs  04.10.2024, 23:10
@GutenTag2003
Nun habe ich erfahren, dass man Bürgergeld + Wohngeld zusätzlich beantragen kann, die wollen aber Kontoauszüge sehen von den letzten 3 Monaten. Kann das für mich rechtliche Konsequenzen haben, wenn die meine Kontoauszüge sehen ?

Also einfacher schreiben kann man das nun wirklich nicht....

Jurafuchs  04.10.2024, 23:15
@GutenTag2003

Ja, komm. Sieh ein das du irgendwas Kluges kommentieren wolltest, aber nur die Hälfte gelesen hast und erspar mir diese sinnfreie Diskussion.

GutenTag2003  04.10.2024, 23:15
@Jurafuchs

DDR - Danke das reicht. 😉😎 und ...

 erspar mir diese sinnfreie Diskussion.