Frage zu ALG1 und Gelschenkung?
Hallo,
ich beziehe aufgrund von einer Umschulung, bei der Agentur für Arbeit ALG1.
Wie verhält sich das mit Geldschenkung, meine Schwester hat mir seit dem also knapp 5 Monate, jeden Monat ca 600 Euro gegeben damit ich über die Runden komme da das Geld von denen vorne und hinten nicht reicht.
Nun habe ich erfahren, dass man Bürgergeld + Wohngeld zusätzlich beantragen kann, die wollen aber Kontoauszüge sehen von den letzten 3 Monaten. Kann das für mich rechtliche Konsequenzen haben, wenn die meine Kontoauszüge sehen ?(auf die regelmäßige Gelschenkung bezogen) sowohl vom Jobcenter, Agentur für Arbeit als auch Finanzamt?
ich habe bedenken, dass die mir Schwarzarbeit vorwerfen, deswegen meine Anträge ablehnen oder rechtliche Schritte einleiten, weshalb auch immer.
3 Antworten
Die Schenkungen sollten beim Arbeitslosengeld unproblematisch sein.
Beim Bürgergeld ebenso, soweit sie in der Vergangenheit liegen.
Kann das für mich rechtliche Konsequenzen haben, wenn die meine Kontoauszüge sehen ?
Nein.
ich habe bedenken, dass die mir Schwarzarbeit vorwerfen
Es genügt nicht, dir das vorzuwerfen, sondern die müssen dir das belegen. Denn leider gilt in DE beim Schwarzgeld nicht die Beweislastumkehr.
als auch Finanzamt?
Dem Finanzamt musst du die Schenkungen natürlich mitteilen.
Alex
Hat deine Schwester dir das Geld geliehen oder hat sie es geschenkt?
Wenn es ein Geschenk war, ist es für den Monat des Zufluss ein Einkommen was angerechnet wird. Eine Leihgabe solltest du möglichst mit einem schriftlichen Vertrag nachweisen.
Bedeutet es für mich auf gut Deutsch, was davor war ist im Prinzip egal, solange ich kein weiteres Geld bekomme ab dem Zeitpunkt, wo die Anträge eventuell genehmigt werden?
Mal ordentlich lesen, ehe du kommentierst. Oben geht es um Wohngeld + Bürgergeld.
Ja, wenn Fragende die Frage nicht korrekt verfassen können.
Nun habe ich erfahren, dass man Bürgergeld + Wohngeld zusätzlich beantragen kann, die wollen aber Kontoauszüge sehen von den letzten 3 Monaten. Kann das für mich rechtliche Konsequenzen haben, wenn die meine Kontoauszüge sehen ?
Also einfacher schreiben kann man das nun wirklich nicht....
Ja, komm. Sieh ein das du irgendwas Kluges kommentieren wolltest, aber nur die Hälfte gelesen hast und erspar mir diese sinnfreie Diskussion.
Das spielt beim ALG I keine Rolle.
o.k. im Text geht es weiter zum ALG II, dort spielt es eine Rolle