Die frühzeitige Meldung(3 Monate vorher) wurde eingeführt, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Schon im eigenen Interesse solltest Du Dich auf Vermittlungsvorschläge bewerben.

Maßnahmen (bewerbungstraining, etc) oder Qualifizierungen werden Dir, sofern notwendig, erst mit Eintritt der Arbeitslosigkeit angeboten werden.

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Voraussetzung für die Zahlung ist die rechtzeitige Arbeitslosmeldung.

Wenn der Partner sich korrekt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der (zuständigen) Arbeitsagentur gemeldet hat, dann beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (21.03.). Ausgezahlt wird das Geld jeweils rückwirkend am Ende des Monats.

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Je nach Schulbildung bietet sich da eine Ausbildung oder Studium bei der Bundesagentur an.

Lass Dich von der Berufsberatung beraten oder schau Dir auf BerufeNet den Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen bzw den Studiengang an. Weitere Informationen findest Du unter www.arbeitsagentur.de/bakarriere und insbesondere für das Studium unter www.hdba.de

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Eine eigenständige Kündigung führt, wenn im Anschluss Alg I beantragt wird, in der Regel zu einer Sperrzeit.

Aus meiner Sicht empfiehlt sich sicherlich eher ein Aufhebungsvertrag. Dieser ist gewöhnlich nicht an Fristen gebunden und kann somit auch kurzfristig geschlossen werden.

Jedoch ist, wenn die Arbeitslosigkeit wegen vorzeitiger Exmatrikulation innerhalb eines Jahres nach Arbeitsaufgabe Eintritt, immer noch sperrzeitrelevant.

Ist das Studium bzw der Abschluss am Ende auch für deinen jetzigen AG interessant? Dann will wäre m.E ein Sabatical oder unbezahlter Urlaub ggf auch eine Lösung.

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Du solltest Dich, wie bereits von den Vorrednern erwähnt unverzüglich arbeitssuchend melden. Das geht auch online. Diese Möglichkeit solltest du nutzen, da in fast allen Arbeitsagenturen die Versprachen nur noch terminiert möglich sind.

Die online Kanäle der Arbeitsagentur erreichst du unter www.arbeitsagentur.de/eservices

Wenn du die Ausweisfunktion deines Ausweises nutzt, kannst du die Arbeitslosmelduung auch online durchführen. Wichtig ist jedoch, dass das Ende der Krankschreibung bereits bekannt ist.

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Eine Neuberechnung erfolgt erst dann, wenn ein neuer Anspruch erworben wird

Heißt in der Regel mindestens 12 Monate arbeiten. Danach gibt es gesetzliche "Vorteilsprüfungen".

Näheres findest du im Merkblatt 1 der Bundesagentur.

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Infos zur BAB erhälstvdu unter

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Den Antrag kannst du online über die eServices stellen.

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Die persönliche arbeitssuchend-/-losmeldung wird in den arbeitsagenturen gewöhnlich über den Empfang gesteuert. Dieser übernimmt die Anmeldung und gibt den Mitarbeitern, die Deinen Zeitslot übernehmen, die Info, dass Du da bist.

Selbst wenn Du dann gemeinsam mit unterminierten Kunden wartest, wirst Du dann dennoch pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit aufgerufen.

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Grundsätzlich kannst Du Dich natürlich arbeitslos melden.

Die Agentur für Arbeit wird jedoch die Sperrzeit prüfen.

Ich gehe davon aus, da auch ein nahtloser Übergang von Arbeit in Ausbildung möglich gewesen wäre, dass eine solche Sperrzeit eintritt.

Geldzahlungen wirst Du daher vermutlich nicht bekommen. Es könnte jedoch trotzdem sinnvoll sein, da mit dem Eintritt der Arbeitslosigkeit der Anspruch entsteht und dieser erst nach vier Jahren verjährt. Da niemand weiß was nach deiner Ausbildung geschieht, könnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld eine gute Rückfallebene sein.

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Maßgeblich ist das Alter an dem Tag, an dem der Anspruch entsteht.

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Grundsätzlich geht es nur um ein Musterexemplar an Unterlagen. Zum Einen dient es dazu zu schauen, ob ggf Optimierungen sinnvoll sind und zum Anderen kann der Vermittler im Nachgang zum Gespräch den Lebenslauf in seinen Unterlagen aktualisieren.

Gewöhnlich kannst du die Unterlagen auch äüber die eservice oder BA mobil App hochladen.

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Ja, das geht.

Eine Vorlage von Papier ist nicht mehr notwendig, eine Mitteilung hingegen schon.

Am einfachsten ist das über die eServices oder die BA-mobil App.

Probier es aus, wie einfach das ist.

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Über den Bezug von Bürgergeld ist damit nicht entschieden.

Du hast, wie Du ja selber schreibst, nicht mitgewirkt, also bspw notwendige Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht eingereicht.

Wenn du echtes Interesse am Bürgergeld hast, solltest Du dies ggf nachholen. Lies hierzu den Bescheid.

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Auf die vorbehaltliche Zusage wirst Du Dich verlassen können. Da bin ich mir sicher.

Möglicherweise dauert das Prüfverfahren bei der HdBA einfach länger als geplant.

Wenn Du magst, ruf' die Ansprechperson einfach mal an, und frag nach dem Sachstand. Dann weißt Du näheres und kannst abschätzen wie lange es noch dauert.

Welchen Schwerpunkt machst? AMM oder BBB?

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Teile der Arbeltsagentur über die BA-mobilApp oder die eServices deine Krankschreibung mit. Natürlich musst du beim Arzt gewesen sein (eAU) .

Dann gilt der Termin als entschuldigt. Gewöhnlich erhältst Du dann einen Neuen, ausser Du bist darüber belehrt worden, dass der Termin über die Zeit der AU fortwirkt

Dann musst Du eigenständig am Tag der Genesung vorsprechen.

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