Fotos oder Videos der Wohnung bei Hausverkauf?
Hallo, der Hausbesitzer, möchte das Haus, in dem wir leben, verkaufen. Er bat mich, Videos oder Fotos vom Wohnungsinneren zu machen und ihm zur Verfügung zu stellen. Ich möchte jedoch nicht, das mein "Privatleben", unter anderen, im Internet landet.
Hat er darauf ein Recht und darf solche Forderungen stellen?
Bin für jegliche Informationen, auch zwecks Kündigungsreche durch den eventuellen neuen Besitzer dankbar. Es handelt sich um ein kleines Mehrfamilienhaus welches komplett bewohnt ist.
Vielen Dank
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Er kann Sie höflich bitten; Sie müssen nicht zustimmen.
Allerdings könnten aussagefähige Fotos den üblichen Besichtigungsrummel, den Sie abgestimmt in Kauf nehmen müssen, klein halten.
Hat das Haus einen neuen Eigentümer, so kann dieser ein bestehendes Mitverhältnis wegen Eigenbedarf begründet kündigen.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses.
Bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate. Nach fünf Jahren Miete verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Ab einer Mietdauer von acht Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate (§ 573 Abs. 1 BGB).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Er hat ein Recht darauf und darf solche Forderungen stellen bzw. er darf dich nicht zwingen die Fotos selbst zu machen - er darf sich aber terminlich ankündigen um das selbst zu erledigen und damit ihr "alles etwaig private" im Zweifel wegräumen könnt
Ansonsten wäre es ihm ja "niemals möglich" das Angebot zu inserieren, weil er dich ja auch nicht kündigen kann nur wegen der Verkaufsabsicht.
Bezüglich möglicher Eigenbedarfskündigung gibt es im Moment zu viele offene Fragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Vermieter hat darauf kein Anrecht. Wenn der Mieter das nicht möchte, muss sich der VM mit regulären Besichtigungsterminen begnügen. Diese muss der Mieter hinnehmen, insofern die Termine beidseitig abgestimmt wurden.
Natürlich kann der VM die Wohnung inserieren. Nur ohne Fotos der Innenansicht. Das Recht auf Privatssphäre überwiegt hier.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/christl10/1631118023479_nmmslarge__1632_0_3264_3264_959de60b552660b8022f104aacb58179.jpg?v=1631118024000)
Mußt Du nicht machen, dennoch bedenke wenn Besichtigungen kommen werden fremde Leute Deine Wohnung auch sehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke für die Info. Also bei der Besichtigung ist das ja auch in Ordnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Blindi56/1444744840_nmmslarge.jpg?v=1444744840000)
Als unser Haus verkauft werden sollte, kam der Besitzer mit einem Makler oder so und hat selber Fotos gemacht. Aber nur vom Böden, Fenstern, Heizkörpern. Was anderes musst Du auch nicht fotografieren.
Wenn allerdings jemand zur Besichtigung kommt, sieht er ja eh, wie Du wohnst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wäre auch in Ordnung und Besichtigung selbstverständlich auch.