Neue Wohnungstür gegen unseren Willen?
Hallo,
vor ein paar Monaten wurde das Mehrfamilienhaus in welches wir leben, an eine andere Wohnungsgenossenschaft verkauft, welche jetzt Schritt für Schritt, das gesamte Haus modernisieren möchte. Dazu gehört, neue Wohnungstüren, Treppenhaus wird neu designed etc. Drei leerstehende Wohnungen sind also unbewohnt, dessen Wohnungstüren bereits erneuert wurden.
Jetzt kündigt der Vermieter an, auch in den bewohnten Wohnungen, die Wohnungstüren zu erneuern, mit dem Argument, dass es einheitlich im Treppenhaus aussehen soll. Die bereits benutzten Wohnungstüren sind alt und aus Holz, aber erfüllen ihren Zweck.
Hat der Vermieter das Recht, auch in bewohnten Wohnungen, eine neue Wohnungsür einbauen zu lassen, oder müssen die entsprechenden Mieter damit einverstanden sein ?
Die Kosten trägt der Vermieter.
4 Antworten
Er darf nicht nur renovieren und die Türen erneuern, er steigert dadurch den Wohnwert und kann dadurch auch noch rechtfertigen die Miete geringfügig zu erhöhen.
Der Vermieter kann hier entscheiden und der Mieter hat kein Mitspracherecht.
Das darf der. Ist ja sein Eigentum.
Hat der Vermieter das Recht, auch in bewohnten Wohnungen, eine neue Wohnungsür einbauen zu lassen,
Selbstverständlich.
oder müssen die entsprechenden Mieter damit einverstanden sein ?
Nein.