Flugpreiserstattung? Hinflug wurde annulliert, Rückflug nicht?

3 Antworten

Hallo,

du hast zwei separate Flüge gebucht. Dass einer von beiden abgesagt wurde hat somit keine Auswirkung auf den anderen.

Wenn also der zweite Flug regulär durchgeführt wird, kann der Anbieter nichts dafür, wenn du diesen nicht wahrnehmen kannst. Wären beide Flüge auf einer Buchung (einem Filekey), dann wäre mit der Absage des ersten Fluges auch automatisch der zweite Flug stornierbar gewesen.

Die Erstattung von Ryanair steht dir grundsätzlich zu, aber Ryanair sieht momentan die Erstattung nicht mal vor, sondern bietet Gutschein-Voucher, mit denen du neu buchen könntest. Das ist selbstverständlich rechtswidrig. Problem, willst du dein Geld, wirst du entweder warten dürfen, bis Ryanair zahlt oder musst es einklagen... letzteres muss nicht heißen, dass es schneller geht und ob eine Klage lohnt ist natürlich auch abhängig vom Betrag und ggf dem Vorhandensein einer Rechtsschutz-Versicherung.

Damit du mal einen Zeitrahmen hast. Ein Kunde von uns, der Ryanair gebucht hatte, wartet noch auf Geld für seinen Flug von Ende März... und wird vermutlich auch noch etwas warten.

Bei TUI könntest du versuchen auf Kulanz eine Erstattung anzufragen, wirst aber vermutlich wenig Aussicht haben. Ansonsten kommt es halt darauf an, was für ein Tarif gebucht wurde, ob es bei Stornierung zumindest anteilig etwas zurück gibt.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

war es bei Ryanair nicht so, dass man online auf einen anderen Flug umbuchen konnte? Oder ich verwechsel das mit easyJet.

Da Ihr die Reise offenbar im Baukasten und nicht als Pauschalreise gebucht habt, wird es etwas schwierig. Der TUI-Flug findet noch statt, ob mit oder ohne Euch (wobei es das abzuwarten gilt, meiner wurde eine Woche vorher storniert, dann wärt Ihr aus dem Schneider) - "die" können nichts dafür, dass Ihr am Urlaubsort nicht angekommen seid.

Das ist nicht böse gemeint, aber um Schadensbegrenzung hätte ich mich ein wenig früher gekümmert...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Da wir aber nicht an unser Reiseziel gekommen sind, können wir den Rückflug nicht antreten.

Das ist für das "Vertragsverhältnis" aber irrelevant. TUI kann seine vertraglich geschuldete Leistung erfüllen, so dass auch kein Anspruch auf eine Erstattung besteht.