Firmennamen muss ich es einreichen?

2 Antworten

Wenn du den Fantasienamen im Geschäftswesen führen willst, muss dieser im Handelsregister eingetragen werden. Der Handelsregistereintrag müsste dann im Nachgang mittels einer Gewerbeummeldung dem Gewerbeamt angezeigt werden.

Die Eintragung im Handelsregister hat jedoch ggf. auch - gerade wenn man Kleinunternehmerregelungen gewohnt ist - erhebliche Nachteile wie Buchführungspflicht. Gerade am Anfang der Selbständigkeit wäre es daher weitaus sinnvoller, auf einen Fantasienamen zu verzichten und unter dem eigenen Namen - optional mit einer Geschäftsbezeichnung wie "Max Mustermann Baubetrieb" - aufzutreten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Kleinunternehmer ist ein steuerrechtlicher Status. Ich gehe davon aus, dass du dein Gewerbe als Einzelunternehmer betreibst. Dann heißt die Firma so wie du. Das kannst du nur ändern, wenn du den "Firmennamen" als e.K. im Handelsregister eintragen lässt. Dann kannst du dein Gewerbe ummelden (Änderung der Rechtsform).

Ansonsten kannst du im Geschäftsalltag auch einen Fantasienamen nutzen, solange du keine falsche Rechtsform vortäuschst, deine Steuernummer immer angibst und auf deiner HP ein korrektes Impressum mit deinen Echtdaten angibst.