Welche Schritte nach Gewerbeanmeldung Kleinunternehmen?

5 Antworten

Von Experte kevin1905 bestätigt
  1. ist klar.
  2. FA wird vom Gewerbeamt informiert. Dort musst du dich steuerlich erfassen lassen.
  3. HWK wird vom Gewerbeamt informiert. Dort musst du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen.
  4. BG wird vom Gewerbeamt informiert. Die meldet sich bei dir.
  5. Warum solltest du dich beim AA melden?
  6. Mit wem willst du denn einen Gesellschaftsvertrag schließen ? Dein Einzelunternehmen ist doch gar keine Gesellschaft.
  7. Das Konto wirst du wohl brauchen, um die Geschäftsangelegenheiten separat von deinem Privatkonto zu führen.
Anmeldung bei der Agentur für Arbeit.

Wofür das? Hast du Ansgestellte? Beziehst du noch aufstockende Leistungen nach SGB II oder hast eine Gründerförderung beantragt?

Gesellschaftsvertrag erstellen.

Mit wem willst du diesen als Einzelunternehmer denn schließen? Mit dir selbst?

Geschäftskonto eröffnen.

Ist für Einzelunternehmer kein Muss aber sinnvoll um einfach private und berufliche Belange zu trennen. Holvi hat hier m.M.n. ein gutes Angebot, welches ich auch die letzten Jahre genutzt habe.

Manche Handwerker sind allerdings versicherungspflichtig in der ges. Rentenversicherung wenn sie noch keine 216 Beitragsmonate voll haben. Ob du da drunter fällst, musst du prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Berufsgenossenschaft fehlt noch, die melden sich aber bei dir. Das Finanzamt schickt dir auch einen Fragebogen, es wird vom Gewerbeamt informiert. Da musst du dich nicht aktiv melden.

Bei der Krankenkasse musst du dich auch melden.


Steuerberater wird dringend.