Findet ihr sollten die jungen Leute aus dem Syltvideo, die Ausländer raus singen, ins Gefängnis kommen (zumindest für ein paar Monate bis 1 Jahr)?

6 Antworten

Guten Tag, @treuetanne!

Dies hängt davon ab, ob das Verhalten überhaupt strafbar ist. Das wird jetzt bereits von den Strafverfolgungsbehörden geprüft. In Betracht kommt Volksverhetzung nach § 130 StGB in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Je nach Einzelfall kann die erste Äußerung durchaus als strafbare Handlung bewertet werden. Allerdings hat das BVerfG im Jahre 2010 in einem ähnlichen Fall festgestellt, dass die Äußerung von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Was jedoch den H-Gruß am Ende des Videos betrifft, wird es sehr eng. Sollte es bis zur Hauptverhandlung kommen (wegen Partylaune, Alkohol kann es auch anders ausgehen), halte ich höchstens eine Geldstrafe für angemessen.

Eine Gefängnisstrafe ist jedoch nicht verhältnismäßig. Dies entscheidet letztlich am Ende der Richter in seinem Ermessen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Das wäre super aber dies wird leider nicht geschehen.

3 Monate auf Bewährung ist hier aber die Mindeststrafe.

Momentan verhöhnen die rechten sich selber wo es nur geht. Natürliche Auslese ?

Auf jeden Fall. Da hätten sie Zeit mal nachzudenken, was sie da so singen und nachplappern.

Leider werden sie nur Monate auf Bewährung bekommen, wenn überhaupt...

Zumindest der mit dem wahrscheinlichen Hitlergruss hat ne Gefängnisstrafe zu erwarten bei ner Verurteilung. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen.

Aller Voraussicht nach würde diese aber zur Bewährung ausgesetzt werden

Gefängnis für ein paar Worte? Nein. Es muss auch ersteinmal geklärt werden ob sie sich überhaupt strafbar gemacht haben. Beeindruckend aber dass die Presse in manchen Fällen auch ohne Verschleierung kann.