Finanzamt Nachweis?

2 Antworten

Kitakosten betragen ca. 8000€ im Jahr,

Das erscheint mir sehr hoch nur für die Kinderbetreuungskosten ohne Verpflegung der Kinder mit Mahlzeiten. Als Sonderausgaben sind nur die tatsächlichen Betreuungskosten berücksichtigungsfähig. Alles, was ihr für das Essen der Kinder in der Kita bezahlt, kann nicht angesetzt werden.

diese werden vom Konto meiner Freundin abgebucht.

OK also bekommt die Kita das Geld von deiner Freundin.

In der Steuererklärung wurde angegeben, dass ich 6000€ zahle und auf dem meiner Freundin 2000€

Das ist in der Form aber nicht richtig.

Das Problem ist, dass ich meiner Freundin das Geld bar gebe zum einen Teil und zum Teil finanziere ich ihre Kreditraten vom Auto.

Dann kannst du das nicht absetzen. Es ist gesetzliche Vorraussetzung, dass du eine Rechnung hast und die Bezahlung auf das Konto des Leistungsempfängers erfolgt ist, § 10 Abs. 1 Nr 5 S. 4 EStG. Sprich das Geld muss vom Beantragenden aus überwiesen worden sein.

Weder Barzahlungen noch übernommene Kreditraten stellen eine Überweisung an die Kita dar. Folge: Bei dir kann kein Ansatz der Sonderausgaben erfolgen.

wie löse ich da Problem am besten ?

Richtig stellen, dass du nicht die Voraussetzungen für den Abzug der Sonderausgaben erfüllst.

Für die Zukunft dafür sorgen, dass ihr beide in der Rechnung der Kita steht, entsprechende Überweisungen von eurem jeweiligen Konto erfolgen und tatsächlich nur die Betreuungskosten ohne Verpflegung erklärt werden.

Denke ihre Kontoauszüge werden die ja nicht haben wollen sondern meine.

Richtig deine Kontoauszüge und die an dich adressierte Rechnung, aus der hervorgeht, dass das wirklich nur Betreuungskosten ohne die Verpflegung sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
In der Steuererklärung wurde angegeben, dass ich 6000€ zahle und auf dem meiner Freundin 2000€

Und das muss auch genau so erfolgt sein.

„ Nachweise zu den Kinderbetreuungskosten. Reichen Sie bitte die Rechnung sowie den Kontoauszug, aus dem die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers ersichtlich ist, ein.“

Tja,... hättet ihr mal geheiratet. Da wäre das kein Thema.

Das Problem ist, dass ich meiner Freundin das Geld bar gebe zum einen Teil und zum Teil finanziere ich ihre Kreditraten vom Auto.

Demzufolge sind beide Steuererklärungen mindestens in diesem Punkt falsch. Die Tatsache, dass du zudem derartige Kosten in bar abfertigst, lassen außerdem erhebliche Zweifel an den sonstigen Angaben bzw. Umständen aufkommen, denn jeder andere macht das unbar.

wie löse ich da Problem am besten ?

In Bezug auf die Kita-Kosten: Durch eine Richtigstellung, denn die Kosten sind nur bei demjenigen anrechenbar, der diese auch tatsächlich gezahlt hat. Da der Leistungserbringer ganz sicher keine Barzahlung akzeptiert, muss es ja Belege der Zahlungsflüsse an diesen geben. Stimmen die aber nicht mit den angegebenen Werten überein, können sie auch nur in der Höhe jeweils geltend gemacht werden, in der sie von beiden Zahlenden getragen wurden.

In Bezug auf alle weitere Fragen: Durch einen Gang zum Stb - sofern es dafür nicht schon zu spät ist, und ihr überhaupt kurzfristig einen finden könnt.


mirokiloix 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 15:04

Also Kosten stimmen , es wurde nur das angegeben was aus gezahlt wurde.

Unser Steuerberater hat dies so angegeben.

Hab halt nur Beläge dass alle Zahlungen vom Konto meiner Frau bzw. Freundin bezahlt wurden.

Habe ihm schon eine Email geschrieben da er telefonisch nicht erreichbar ist , wollte nur hier mal nachfragen

FordPrefect  01.04.2025, 15:07
@mirokiloix
Also Kosten stimmen

Nein, eben nicht:

"Hab halt nur Beläge dass alle Zahlungen vom Konto meiner Frau bzw. Freundin bezahlt wurden."

Und genau das geht nicht. Die Zahlungen sind bei zwei nicht verheirateten Partnern genau so aufgeteilt wie angegeben beleghaft aus den jeweiligen Konten beider Beteiligten nachzuweisen. Ist das nicht möglich, kann derjenige, der diese Zahlungen nicht ausgeführt hat, diese Kosten auch nicht geltend machen.