Ich soll nachweisen, wie ich das Erbe von meinem Vater verbraucht habe, mit einer schriftlichen Erklärung und durch Belege, Kontoauszüge und Rechnungen. Alle Kontoauszüge seit Erberhalt, die ich hatte habe ich bereits eingereicht. Sie wollen nun aber noch genau wissen, wo das Erbe verblieben ist.
Fast alles ist seit 2008 für den Lebensunterhalt ausgegeben worden. Einzige größere Ausgaben waren 2xStudiengebühren(ca. 1200€) ein PC(ca. 1600€) und 2008 eine Autoreparatur für den TÜV(ca. 1200€).
Soll ich in meiner schriftlichen Erklärung nun angeben, dass ich diese Autoreparatur habe machen lassen, auch wenn ich keinen Beleg dafür habe? Ich vermute, das BAföG-Amt wird nacvh der Rechnung fragen. Ich habe das damals glaube ich auch bar bezahlt("Hinterhofwerkstatt" ohne Möglichkeit zur EC-Zahlung), also wird das vermutlich auch nicht auf meinem Kontoauszug stehen, höchstens die Abbuchung des Betrages von meinem Konto, falls ich den entsprechenden Kontoauszug noch hatte und eingereicht habe.
Was meint ihr, sollte ich die Autoreparatur in meiner schriftlichen Erklärung angeben, obwohl ich die Rechnung nicht finde?
Danke