Fernwärme Anschlusspflicht? Juristische Frage?
Hallo,
Wir überlegen ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen (in NRW). In dem Notarvertrag für das Grundstück steht, dass man sich verpflichtet an das Fernwärmenetz anzuschließen. Wir möchten allerdings eine Wärmepumpe haben, da wir knapp 30 Solarpaneele auf das Dach planen. Kennt sich einer mit der Thematik aus und stand ggf. schonmal vor dem selben Problem. In dem Bebauungsplan steht nichts von der Fernwärme.
Liebe Grüße
4 Antworten
ich nutze jetzt schon länger pv und eine wärmepumpe.
lass dir gleich gesagt sein das die pv grade dann kaum Ertrag hat wenn es richtig kalt ist und die wp viel Strom braucht.
die Ersparnis ist jetzt also nicht so groß. Ich drösel das gerne bei Zeiten mal auf aber im Winter die wp mit Strom vom Dach betreiben und unabhängig werden das halte ich für einen Irrglauben.
wenn es nur über Fernwärme geht dann schließt halt an. Die große Ersparnis hättet ihr nicht über die pv Anlage bekommen wenn dann dadurch das Fernwärme von sich aus teurer wird wie die wärmepumpe auch ohne pv
Wir überlegen ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen (in NRW). In dem Notarvertrag für das Grundstück steht, dass man sich verpflichtet an das Fernwärmenetz anzuschließen.
Was ist daran nun unverständlich?
Wir möchten allerdings eine Wärmepumpe haben
Dann dürft ihr das eben nicht kaufen.
Kennt sich einer mit der Thematik aus
Die Kommune kann entsprechende Vorgaben beim freihändigen Verkauf stellen, um die Planung der Wärmenetze zu erleichtern, inklusive Anschlusszwang. Wenn ihr das nicht wollt, müsst ihr eben woanders kaufen.
Du musst die Fernwärme nehmen, da du dich dazu vertraglich verpflichtet hast. Sinn dahinter ist, dass die Anschlussgebühren und laufende Kosten durch alle Grundstücke geteilt werden sollen , um die Kosten der einzelnen zu senken.
Kannst du gern machen, nur leider musst du den Anschluss machen. Das ist nun einmal die Bedingung.
Wenn dir diese nicht gefällt: such dir einen anderen Bauplatz ohne solche Vorgaben.